Qype Hilfe
Gemäß dem Motto "Qyper helfen Qypern" kannst Du hier Probleme bei der Benutzung von Qype schildern, eine Frage stellen, - oder anderen Qypern sagen, wie's geht. Diese Gruppe ist nicht der Ort, um Diskussionen *über* Qype zu führen - bitte benutze dafür die Gruppe "Qyperia". Falls Du Hilfe zu anderen Themen als Qype brauchst, sieh Dir mal die Gruppen "Qyper helfen Qypern" und "Fragen & Antworten" an.
Darf mir ein Unternehmer wg. einer neg. Bewertung mit einer Anzeige drohen?
gestartet von Shawn-Spencer ( 4 Januar 2012)
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4 Januar 2012
Guten Abend.
Habe wg. dieser Bewertung:
“Da mein letzter Beitrag leider gegen den Kodex verstoßen hat hier noch einmal:Ich hatte eine negative Erfahrung mit dem [entfernt von lesod], da mich das ganze viel Zeit gekostet hat und mein Iphone nicht repariert wurde.
Stand mehrmals vor verschlossenen Türen und habe mein Iphone schlussendlich dann unrepariert wieder abgeholt.Meine Verbesserungstipps:
-sich an Öffnungszeiten halten
-auf Emails antworten
-ans Telefon gehen oder zurückrufen
-nicht gleich bei schlechten Bewertungen mit Zivilprozess oder Anzeige drohenMit freundlichem Gruß
Shawn-Spencer
"
Diese Nachricht bekommen:
“wie ich sehe haben sie auf meine frist nicht reagiert morgen wird die sache an unseren Anwalt entgüldigt weitergegeben.Qype selbst wurde von uns Informiert und wird Sie diesbezüglich auch anhören.
Bei unwahren Tatsachenbehauptungen im Bezug auf ein Produkt oder Unternehmen kommen die Tatbestände der Kreditgefährdung (§ 824 BGB), der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) und, bei Werturteilen, der Eingriff in den Gewerbebetrieb in Frage. Zudem können die Tatbestände der Beleidigung, der Verleumdung oder der üblen Nachrede vorliegen dies würde unser Anwalt prüfen.
MFG"Vielen Dank schonmal
PS: Außerdem hält er mich für einen anderen Kunden.
lesod hat diesen Beitrag 10 Januar 2012 geändert
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4 Januar 2012
Ich hatte zuvor einen anderen Text drinstehen, der dann allerdings vom Qypeteam gelöscht wurde.
Habs dann nochmal umgeschrieben, aber er hat mir direkt von Anfang an gedroht.Ich weiß, dass er mich für einen anderen Kunden hält. Da er mich in der Qypenachricht falsch angeschrieben habe. Ich nehme an um mir Angst zu machen nur bin ichs nicht :)
Mir gehts hauptsächlich darum wie Qype sowas handhabt. Ich finde es wirklich nicht die feine Art gleich zu drohen außerdem scheinen die anderen positiven Bewertungen auch gefälscht zu sein. (Sind fast alle von 1xPostern und Tag der Anmeldung = Tag der Bewertung)
Werde erst einmal abwarten und dann mal schauen. Habe seine Nachricht auch als Spam gemeldet, die werden ja auch an den Support geschickt.
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4 Januar 2012
Das Problem sind die Tatsachenbehauptungen. Du schreibst, Du wärst mehrmals vor verschlossenen Türen gestanden und hättest Dein Telefon nicht repariert bekommen. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, musst Du diese Behauptungen beweisen. Kannst Du das nicht, kann Dir eine Strafe drohen.
Es ist übrigens unerheblich, ob sich ein Staatsanwalt dafür interessiert. Der Händler kann das auch ganz alleine vor Gericht vertreten.
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5 Januar 2012
chaos69: bei strafanzeigen (damit hatte der händler u.a. gedroht) muss schon die staatsanwaltschaft ermitteln und stellt vermutlich das verfahren ein. bei zivilklagen läuft das anders, das stimmt (da gibt’ s dann allerdings keine “strafen”).
ich finde auch – wie shawn-spencer – noch interessanter, wie qype sowas handhabt. -
5 Januar 2012
Hallo Shawn,
dem Reparaturdienst entstehen durch eine Weitergabe an einen Anwalt zunächst natürlich erst einmal selbst (zumindest potentiell) Kosten. In Deinem Fall ist der Ausgang wohl auch ungewiss, da zunächst einmal die Person hinter der Meinung identifiziert werden muss. Es besteht also eine gewisse Chance, dass hier nur gebellt (bzw. “gebälldt”) wird.Qype z.B. rückt “unter Druck” durchaus mal Daten heraus, die Du in Deinem Qype Profil angegeben hast. Das wäre also eine Quelle zur Identifikation der Person. Eine andere Quelle wären Einlassungen Deinerseits gegenüber dem Bewerteten.
Die Staatsanwaltschaft käme (meinem laienhaften Verständnis nach) dann ins Spiel wenn (in Verbindung mit einer angezeigten Straftat) z.B. anhand einer IP-Adresse ein Anschluss identifiziert werden soll oder bei dem E-Mail Anbieter die Person hinter einer e-Mail Adresse (sofern möglich) ermittelt werden soll. Allerdings wäre es mir neu, wenn Qype die IP-Adresse(n) in Bezug auf Accounts irgendwo speichert. Datenschutzrechtlich wäre das auch bedenklich, schließlich sind wir hier ja nicht bei Facebook. ;-)
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10 Januar 2012
Wir geben nur bei Anfragen von Ermittlungsbehörden, die Bestandsdaten raus und auch nur wenn wir dazu gezwungen sind (also nur den Staatsanwalt). Bei extrem schweren Verstößen würden wir uns vorbehalten diese auch an Ermittlungsbehörden, wie der Polizei weiterzugeben, ohne gezwungen zu sein (kam bisher noch nie vor). IP-Adressen werden selbstverständlich von uns nicht gespeichert.
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10 Januar 2012
Gut zu hören, dass ihr nicht leichtfertig die Daten rausgebt. Trotzdem noch zwei Fragen dazu:
- Reicht es schon, wenn der Staatsanwalt an die Türe klopft? Braucht es vielmehr nicht einen richterlichen Beschluss dazu?
- Was sind “die Bestandsdaten”? Sind das die Daten, die ein Benutzer selbst über sich in sein Profil eingestellt hat oder umfasst das auch Daten, die Qype hat, weil der Benutzer irgendwann mal seine Adresse mitgeteilt hat, um z.B. ein T-Shirt, eine Tasse oder einen Gewinn einzuheimsen?
vilmoskörte hat diesen Beitrag 10 Januar 2012 geändert
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