gestartet von wrnr (30.07.2008, 11:18)
Das Bundesverssungsgericht in Karlsruhe hat die Regelungen von Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Die Länder müssen bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen.
Begründung:
Ein absolutes Rauchverbot in Lokalen wäre zulässig, wenn es aber für größere Gaststätten Raucherzimmer geben darf, dann müssten auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden.
Die Gesetze gelten vorerst weiter mit folgenden Ausnahmen:
Rauchen in Kleinkneipen erlaubt, wennDiskotheken in B-W dürfen abgetrennte Raucherräume einrichten, wenn
Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung: «Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut»
wrnr hat diesen Beitrag 30.07.2008, 11:21 geändert
gelöschtem Nutzer
30.07.2008, 11:31
@wrnr steht schon längst im Forum schau mal unter stinkesauer nach.
Ein paar Minuten früher ;-) da war ich noch am Formatieren
Macht ja auch nix.
Dachte mir auch, eine neue Diskussion ist gut, da die stinkesauer-Diskussion ja eigentlich um die Vereinsgebühren verschiedener Lokale geht. :-)
gelöschtem Nutzer
30.07.2008, 12:32
Haste auch wieder Recht. Finde ich persönlich gut wie die Richter entschieden haben.
Gilt das schön oder??? Sowieso siehts recht aus.
feoh hat diesen Beitrag 30.07.2008, 14:08 geändert
Cool gleich mal alle Glimstengel wieder auspacke