Qontrovers

Qontrovers

Kontroverse Diskussion über soziale Effekte und andere Themen bei Qype.

Bilderklau...

gestartet von hagakure (18 Dezember 2007)


  • 18 Dezember 2007

    Hallo,

    geht es eigentlich nur mir auf die Nerven, das mancher Beitrag mit Bildern versehen wurde, die ganz offensichtlich von anderen Webseiten geklaut wurden?

    Und wenn dann auch noch Beiträge mit solchen geklauten Bildern dekoriert werden, zu denen kein eigener Beitrag geschrieben wurde, dann riecht es doch sehr nach billiger Punktesammlerei…

    Ich finde, das dieses Vorgehen unfair denen gegenüber ist, die mit mehr oder weniger Kreativität ihre Kamera zücken und eigene Bilder hochladen.

    Aber wie könnte man so etwas wirkungsvoll unterbinden?

    Viele Grüße
    Hagakure

  • 18 Dezember 2007

    Fotos im Internet zu klauen kann richtig teuer werden. Hier gilt das Urheberrecht genau so. Wenn aber jemand einen Beitrag schreibt und (nach Absprache) Fotos aus deren Homepage verwendet, finde ich persönlich das nicht ganz so schlimm.

  • 18 Dezember 2007

    Das Hochladen unterbinden geht überhaupt nicht - selbst wenn jemand persönlich vom Qype Team jedes Foto freigeben müsste. Woher soll derjenige wissen, woher das Foto stammt und ob es freigegeben oder ausgeliehen wurde.

    Aber Du kannst offensichtliche Verstöße melden, dann kümmert sich das Team darum, die Bilder zu entfernen.

    Ansonsten bleibt nur die Haftung des Verursachers, festgeschrieben durch die Nutzungsbestimmungen

    6. Einstellen von Inhalten

    Als Qype-Mitglied haben Sie verschiedenste Möglichkeiten, an der Community teilzunehmen und Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder und Videos, einzustellen.

    Dabei ist zu beachten, dass das Einstellen folgender Inhalte auf der Plattform Qype unzulässig ist:

    Unzulässige Inhalte:


    * h) Kopierte Inhalte, an denen Sie keine Rechte haben

    [...]

    7. Nutzungsrechte von Qype

    e) Sie versichern, über sämtliche Rechte an dem von Ihnen übertragenen Inhalten und Fotos zu verfügen, insbesondere berechtigt zu sein, die vorstehend aufgeführten Rechte an Qype übertragen zu können.

    telakin hat diesen Beitrag 18 Dezember 2007 geändert

  • 18 Dezember 2007

    Nicht jeder, der sich hier registriert, wird die Nutzungsbedingungen vorher gelesen haben. Wie wäre es denn, wenn derjenige, dem geklaute Bilder auffallen, den Autoren eine persönliche Nachricht schickt und diese freundlich darauf hinweist? Eigentlich sollten ja solche unzulässigen Inhalte den Qype-Machern auffallen …

  • 18 Dezember 2007

    Nutzungsbedingungen vorher lesen ist immer von Nutzen!

  • Landstrei...

    Gruppen-
    Admin

    18 Dezember 2007

    In der Gruppe Leben hat Gabie mal einen Beitrag zu dem Thema eröffnet. Da habe ich meine Meinung dort auch einmal kundgetan.

    Die Punkte für die Fotos selbst sehe ich nicht als Hauptgrund der meisten Webfoto-Einsteller. Das ist ein Pünktchen pro Bild und gibt keine Zinsen in Form von Bewertungen. Natürlich kann man den eigenen Beitrag damit etwas aufwerten.

    Einen Hauptgrund, daß fremdes Material verwendet wird, sehe ich eher in der Unbedarftheit mit der manche mit dem Medium Internet umgehen. Einige sind sich des Rechteverstoßes offensichtlich nicht bewußt, Andere handeln eventuell frei nach Scheibner (Das macht doch nichts….). Ich habe jedenfalls den Eindruck, daß bei Qype so einige mit dem Computer und evtl. auch dem Internet nicht gerade per Du sind. Da mag es mal sein, daß die “Abmahngefahr” einem Qyper noch nicht allgegenwärtig ist.

    In diesem Falle hilft ein Hinweis an Qype oder den Nutzer sicherlich insbesondere dem Anwender. Denn der wird vor kostenpflichtigen rechtlichen Anfeindungen bewahrt.

  • 18 Dezember 2007

    Tja, nicht nur Papier ist geduldig. Auch Nutzungsbedingungen auf “verborgenen” Webseiten. Vielleicht würde ein entsprechender Hinweis während des Upload-Prozessen helfen?

  • 19 Dezember 2007

    Für das Einstellen fremder Inhalte (in Text oder Bild) braucht es keine Nutzungsbedingungen, das ist schlicht nicht erlaubt (ohne Einwilligung des Urheberrechtsinhabers).

  • 19 Dezember 2007

    musicafides: Eigentlich sollten ja solche unzulässigen Inhalte den Qype-Machern auffallen …

    Ich glaube ohne Unterstützung der über 45000 Mitglieder wäre das nicht zu schaffen. Dafür gibt es einfach zuviel Material mit zu wenigen Indizien ihres rechtlichen Status.

    hagakure: Auch Nutzungsbedingungen auf “verborgenen” Webseiten. Vielleicht würde ein entsprechender Hinweis während des Upload-Prozessen helfen?

    Immerhin sind sie auf jeder Qype Seite unten verlinkt. Ein Popup “Sind sie sicher, dass sie das dürfen?” würde bestimmt mehr nerven.

    telakin hat diesen Beitrag 19 Dezember 2007 geändert

  • 21 Dezember 2007

    Unwissenheit, Unbedarftheit, fehlendes Unrechtsbewusstsein, der subjektive Glaube es wäre doch nicht so schlimm und das gerade in Zeiten der bequemen copy&paste Anwendungen. Meistens beginnen die Sätze dann mit: “Es kann doch nicht sein….”, oder “Ich kann mir nicht vorstellen, daß…”.

    Um es einmal klar zu sagen: Einem Urheber steht es frei, zu entscheiden, an wen und zu welchen Bedingungen er Nutzungsrechte an den von ihm erstellten Werken überträgt.

    Liegt dieses Einverständnis nicht vor ist es rechtlich betrachtet eine Verletzung nach §72,2 I Nr. 5, 14, 19a UrhG. Das geht dann in den o.g Fällen einher mit dem fehlenden Urhebervermerk nach §13 UrhG, der grundsätzlich notwendig ist.

    Die sogenannte “erforderliche Schöpfungshöhe” eines Werkes, im Volksmund auch gerne gleichsetzt mit der “Güte” oder “Qualität”, trifft auf Bilder nicht zu: Es ist unerheblich wie gut oder wie schlecht das Bild ist. Da reicht ein verwackeltes Handybild vollkommen aus:

    Als Urheber des Bildes habe ich nach UrhG die Möglichkeit Schadensersatz im Sinne entgangener Honorare für dessen Nutzung bis zu 10 Jahre rückwirkend einzufordern (!!!!), sofern ich die Verwedung nachweisen kann.

    Als Berechnungsgrundlage dient hierzu die Preisempfehlung der Honortartabelle der Mittelstandvereinigung Fotomarketing (MFM).

    Ein Beispiel: die Veröffentlichung eines Bildes für redaktionelle oder werbliche Nutzung im Internet für einen Monat wird mit 100,00 Euro bewertet. Fehlt der Urhebervermerk (Photo: Lieschen Müller), dürfte nach allgemeiner Rechtssprechung ein Aufschlag von 100% eingefordert werden.

    Der Betroffenen erhält zunächst von einem Anwalt eine von Ihm abzugebende strafbewerte Unterlassungserklärung zugestellt. Erst mit deren Unterzeichnung ist die Wiederholungsgefahr aus gerichtlicher Sicht ausgeräumt. Danach steht die Frage der entgegangen Honorars zur Diskussion.

    Die Frage lautet an dieser Stelle nicht “ob” etwas gezahlt werden muss, sondern “wieviel”.

    Wer sich zum Beispiel das Bildportfolio des Mitgliedes mit dem kleinen, blauen Hund ansieht, könnte als Laie den Eindruck gewinnen, dass hier auf Grund der Fülle von eingestellten Bildern und Firmenlogos möglicherweise nicht zur Gänze all die erforderlichen Genehmigungen der jeweiligen Urheber eingeholt wurden.

    Um mich nicht dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen formuliere ich: auf Grund der hohen Durchsetzung und Präsenz bei QYPE glaube ich persönlich nicht, dass hier so ein Fehler passiert.

    Aber ich habe eine Vielzahl anderer Mitglieder gesichtet (und auch darauf aufmerksam gemacht), die höchstwahrscheinlich keine Rechtssicherheit haben.

    Meiner Einschätzung nach ist es unwahrscheinlich, dass ein Ladenbetreiber oder Dienstleister Bilder, die seiner eigenen Website entnommen wurden und bei QYPE von Dritten eingestellt wurden, auf entgangene Nutzungshonorare prüft; aber juristisch gesehen hätte er dazu die Möglichkeit.

    Der o.g. Verweis auf “Nutzungsbedingungen”, die ggf. von den Nutzern nicht gelesen wurden, haben den juristischen Hintergrund, dass sie lediglich einen generellen Haftungsausschluß seitens QYPE darstellen: nämlich dass QYPE nicht für die Fehler seiner User in die Haftung genommen wird.
    --
    Ich kann aus eigener Erfahrung hervorragend über dieses Thema referieren, nachdem mir zwischenzeitlich von einem Medienanwalt die Augen geöffnet wurden und ich feststellen musste, dass mir jährlich ein fünfstelliger Eurobetrag an nicht-gezahlten Nutzungshonoraren flöten geht. Nun ist der Hintergrund bei mir allerdings ein (gewerblicher und vollkommerzieller) Anderer, als private Fehlnutzungen bei Qype zu verfolgen.

    Zur Beruhigung: die Unwissenheit über die eigene Rechtslage gilt auch für die Seite der Urheber (Fotografen, Grafikdesigner etc), denen eine Einarbeitung in diese Materie häufig selber zu aufwendig ist, und die es einfach laufen lassen.

    Gut so für das Abmahnparadies Deutschland…...

    Wolkenlos hat diesen Beitrag 23 Dezember 2007 geändert

  • 21 Dezember 2007

    @towerman: Danke für die ausführliche Darstellung der Rechtslage.

    @telakin:

    Ich glaube ohne Unterstützung der über 45000 Mitglieder wäre das nicht zu schaffen

    Wie aus deinen eigenen Statistiken (wann gibt es übrigens eine neue?) hervorgeht, ist davon nur ein geringer Teil aktiv. Außerdem gibt es da schon Personal, das jeden neu angelegten Platz manuell in eine Kategorie einordnet (das leider auch oft falsch). Da könnte auch gleich eine Kontrolle neuer Beiträge stattfinden (sooo viel neue Beiträge pro Tag gibt es nicht).

    @musicafides:

    Wie wäre es denn, wenn derjenige, dem geklaute Bilder auffallen, den Autoren eine persönliche Nachricht schickt und diese freundlich darauf hinweist

    Das habe ich früher öfter gemacht, habe aber feststellen müssen, dass ich dann als Blockwart oder Qype-Polizist beschimpft wurde und dass die betroffenen Nutzer in der Regel “merkbefreit” sind.

    vilmoskörte hat diesen Beitrag 21 Dezember 2007 geändert

  • 21 Dezember 2007

    @vilmoskörte: die Vorwürfe, die Du erwähnst, sind mir sattsam bekannt, in diesem Punkt teile ich Dein “Schicksal”. Ich vermute, wer solche Beschimpfungen benutzt, hat den Grund und die Intention der Hinweise noch nicht ganz begriffen, oder generell ein dünnes Fell.

  • 21 Dezember 2007

    Auch von mir besten Dank für die ausführliche Info an Towermän.

  • Landstrei...

    Gruppen-
    Admin

    21 Dezember 2007

    @vilmoskörte:

    Die Blockquotes/Zitate brauchen noch eine Leerzeile vorweg.

    Das Thema Bildrechte geht noch viel weiter. Natürlich kann auch das fotografieren bzw. veröffentlichen aufgenommener Fotos eingeschränkt werden, insbesondere auf Privatgelände (Siehe z.B. die Zooliste ).

    Ebenso bleibt das Recht an einem Bild in der Regel auch dann erhalten, wenn es abfotografiert wird. Ausnahmen kann es im Rahmen der “Panoramafreiheit” geben, aber das führte jetzt wohl zu weit…

    Landstreichler hat diesen Beitrag 21 Dezember 2007 geändert

  • 21 Dezember 2007

    Hallo,

    das mit der Rechtsprechung ist die eine Seite, die dann natürlich auch so richtig weh tun kann, wenn der Rechteinhaber an die schwerverdienten Mäuse will.

    Die andere Seite ist, daß ich es unfair denen gegenüber finde, die sich die Zeit nehmen selber zu fotografieren, wenn jemand durch Copy-Paste auf die leichte Weise Punkte sammelt (und da gibt es bestimmt Kandidaten, die mehrere hundert Punkte so ergaunert haben).

    Noch schlimmer finde ich es, wenn derjenige oder diejenige noch nicht einmal selber einen Beitrag dazu geschrieben hat, sondern nur die Beiträge seiner Kontakte mit den geklauten Bildern VERUNSTALTET.

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