gestartet von Carsten (18.02.2008, 14:19)
Am Sonntag erhielt ich eine Mail, die ich zu erst für einen Scherz
Qype GmbH
Deichstrasse 29, Columbia-Haus
20459 Hamburg
Geschäftsführer: Stephan Uhrenbacher
AG Hamburg
HRB 95913-----------------------
Meine Rückfrage, wie ich denn als Privatperson gegen das UWG verstoßen könne, ist bisher unbeantwortet.
Viel erbärmlicher finde ich die Art und Weise wie Qype mit Nutzern umgeht:
“Der Inhalt dieses Beitrages entspricht leider nicht immer unseren Nutzungsbedingungen, die Du hier nachschlagen kannst.”
schreibt *** da so vage wie möglich.
Also was jetzt? WO entspricht mein Beitrag nicht den genau welchem Teil Nutzerbedingungen? AGB sind zwar etwas anderes als Nutzerbedingungen aber es scheint ja eh ein Ratespiel?
In den AGB steht NICHTS aber auch rein gar nichts, darüber, dass ich in einem Beitrag Alternativen nennen darf.
Was ist der Sinn von Qype, wenn man nicht “bessere Alternativen” nennen darf? Genau das macht Qype doch auch?
Ich frage mich jetzt: Für wen ist Qype?
a) für Firmen
b) für Nutzer
Sollte irgendwer “a)” ernsthaft in Erwägung ziehen, kann ich nur den Kopf schütteln. Denn dann ist Qype nur ein besseres Branchenbuch.
Und was fällt Qype eigentlich ein, mir am Sonntag zu mailen und ein Ultimatum zu stellen?! Wenn ich das nicht einhalte löscht ihr meinen Beitrag?
Wichtig beim Verachtenn von Usern ist an dieser Stelle, natürlich weder am 17.02 noch am 18.02 zu antworten.
Kann mir mal jemanden folgendes aus den AGB erklären:
“Qype ist zudem berechtigt, die Bewertungen der Qype-Mitglieder zu gewichten, wobei die Gewichtung transparent ist. “
Hat schon jemals jemand diese Gewichtungen gesehen?
Weiss irgendein User hier, wer diese Gewichtungen macht und bei welchen Beiträgen die gemacht wurden?
Ist jemandem bekannt, ob diese Gewichtungen auf Veranlassung der Firmen stattfindet oder stattfinden kann?
Noch dubioser:
“Entsprechendes gilt für Bewertungen von Qype-Mitgliedern, die von anderen Qype-Mitgliedern positiv bewertet werden.”
Also kann Moe, dank langfristiger Kooperation mit Qypern, nicht nur auf viele positive Bewertungen seiner vielen Freunde zurückgreifen, sondern auf davon ausgehen, dass seine Betreige bei einer Gewichtung höher eingestuft werden.
Und jetzt wird es spannend: Qype unterscheidet hierbei weiterhin NICHT zwischen Mitarbeiter und Nutzer.
Meiner Meinung nach, ist das illegal, da genau hie eine nicht transparente Bwertung von Unternehmen durchgeführt wird…und zwar von Qype…
Verstößt das nicht gegen das UWG?
Ich würde mich freuen, wenn das mal geklärt werden würde,
denn SO halte ich Qype weder für glaubwürdig, noch für transparent oder communitygesteuert. Da kann ich auch Beiträge für Telefonbuch schreiben und hoffen, dass es dem Verlag gefällt.
Das ist doch keine Community mehr?!
Administrator hat diesen Beitrag 06.03.2008, 15:01 geändert
Pass auf Carsten du hast in deinem Beitrag noch einen Namen drin: A…..! Oder ist es nur in direkter Nähe unlauter.
Das ist schon ein echter Brocken von Qype. Unlauterer Wettbewerb ist ja wohl nur relevant, wenn ihn eine der beiden verglichenen Parteien betreibt.
Man kann sich ja streiten, ob vergleichende Beiträge gewollt bzw. sinnvoll sind. Aber §6 UWG anzuführen ist ja wohl völlig daneben.
Irgendwie gibt es in Qype zur Zeit Dinge, die mich beunruhigen. Ich habe den Eindruck die Nähe zu den Nutzern geht etwas flöten. Man sehe sich nur mal die Argumentation von Stefan zum Thema No Guides http://www.qype.com/forums/279/topics/2542?page=2
”... Wir machen die Navigation nicht nur fuer die besonders lauten 10 von Euch, sondern fuer 2 Millionen Nutzer im Monat. ...”
Ob dies alles so sein muss kann sich ja jeder mal überlegen. Im günstigsten Fall ist es, finde ich, nur schlechter Stil.
AquaMellon hat diesen Beitrag 18.02.2008, 15:30 geändert
Hallo Carsten.
Zunächst: Die wortgetreue Nennung des Inhaltes, der an Dich gesendeten Mail ist zwar hilfreich, halte ich aber mindestens für unhöflich. Es sei denn Du hast vorher nachgefragt.
Ob Deine Nachricht nun gegen irgendwelche AGB, Gesetze oder Richtlinien verstößt ist eine Sache, die ich gar nicht beurteilen kann und will. Auch bei Qype wird vermutlich nicht jede derartige Nachricht von einem Rechtsexperten erstellt. Die Frage ist hier eher, wieso hier Streß riskieren, wenn man, ohne die Grundaussage zu verändern, den Text umformulieren kann und der Beschwerde den Boden nimmt?
Ohne Nennung eines konkreten anderen Geschäftes, also “in direkter Nähe, gab es die gleichen Rohlinge übrigens in einem anderen Geschäft günstiger zu kaufen”, würde vermutlich die Angreifbarkeit schon sehr gering sein.
Also,
ich kann Deine Aufregung nicht nachvollziehen. Im Internet schreibt man heutzutage stets unter dem Damokeles-Schwert in Form von profitsüchtigen Abmahnern. Ich finde es einen netten Service, wenn man auf mögliche Blößen hingewiesen wird und sich so zumindest Ärger erspart. Daß die E-mail auch einen leidlich differenzierten Vorschlag macht, finde ich auch deutlich besser als ein “Übrigens, wir haben Deinen Beitrag gelöscht, weil er uns nicht gefällt”.
Landstreichler hat diesen Beitrag 18.02.2008, 15:31 geändert
@Landstreichler: Wenn einem Qyper eine günstigere Alternative zu einem Laden bekannt ist, sollte er diese auch beim Namen nennen können. Vergleichende Werbung wäre das nur, wenn sich ein Geschäft selbst mit einem anderen vergleicht. Es gibt hingegen kein Gesetz, das Berichterstattern verbietet, alle von ihnen besuchten Geschäfte beim Namen zu nennen.
Ich gehe mit PJebsen konform. Wozu bewerten wir hier Plätze? Doch vor allem, um Vergleichbarkeit herzustellen.
Und zum Thema Aufregung: so formuliert, wie Du das tust, hätte wahrscheinlich auch keiner ein Problem damit. Aber der Ton der Mail war ganz anders: sie enthielt eine Aufforderung zur Änderung, zwar ohne Nennung einer Sanktion im Falle des Nichtbeachtens, aber unmißverständlich ultimativ. Vor diesem Hintergrund ist Dein entschuldigender Nebensatz (“Auch bei Qype wird vermutlich nicht jede derartige Nachricht von einem Rechtsexperten erstellt”) Makulatur: entweder weiß der Betreffende, was er schreibt, oder er soll sich die Drohung sparen.
In einem gebe ich Dir Recht, LS: der Inhalt der Mail hätte nicht veröffentlicht werden dürfen.
Hallo Carsten,
Ich bin Florence vom Community Support Qype.
Ich habe mir Deine Reaktion auf unsere Mail von Sonntag gelesen und will unbedingt darauf reagieren, um irgendwelche Missverständnisse zu vermeiden.
Warum hast Du am Sonntag eine Mail von Qype bekommen?
Weil wir versuchen, auch am WE für unsere User da zu sein!! Diese Art mit unseren Usern umzugehen, ist ein Service und kein Belästigung. Es tut uns leid, wenn Du das so empfunden hast.
Diese Mail, die Dich gestört hat, basiert auf folgendes:
Auf unsere AGB ( Punkt 6 “Bewertungen --> “a) Bewertungen müssen in Bezug zum bewerteten Anbieter stehen” )
Wir wollen damit vermeiden, dass User sich bei der Bewertung eines Platzes über andere beschweren oder andere loben und dabei den Sinn von Qype vergessen.
User haben nämlich immer die Möglichkeit, einen anderen Platz anzulegen und ihre Meinung über andere Läden abzugeben….
Wie kriegt Qype was mit?
Weil Qype in Verbindung mit seiner Community steht und entsprechend reagiert. Das heisst nicht, dass alles was von der Community verlangt wird, umgesetzt werden kann aber wir geben uns stets Mühe, euren Wünschen nachzukommen.
Last but not least: Qype ist für ALLE da und bevorzugt keinen!
Was die Feedbackspunkte betrifft, sind wir auch alle gleich!
Ich wünsche Dir einen schönen Abend.
So ganz klar ist mir das alles nicht. Meines Wissens ist das UWG im Jahr 2004 dahingehend geändert worden, dass sich sogar Geschäfte mit anderen vergleichen dürfen, sofern es sich um vergleichbare bzw. gleiche Produkte handelt. Bietet Betrieb A einen DVD-Rohling der Firma X für 2,99 an, darf Betrieb B in seiner Werbung sagen, dass bei ihm der Rohling der selben Marke nur 2,79 kostet.
Wenn solche Vergleiche von einem Privatmenschen kommen, kann es dann doch noch viel weniger verboten sein - ganz im Gegenteil. Ich dachte sogar, Qype sei dafür da, Plätze zu bewerten. Dazu kann eben auch mal ein Vergleich gehören, zumal alle Bewertungen, die wir in der freien Marktwirtschaft abgeben, auf Vergleichen beruhen. Ich kann doch nur sagen, ob etwas teuer ist oder nicht, wenn ich einen Vergleich habe. Wenn ich in Kneipe A ein Jever für 4 Euro bekomme und unfreundlich bedient werde, ist es eine interessante Information, dass ich in Kneipe B gegenüber ein Jever für 3 Euro bekomme und auch noch nett bedient werde.
Hallo Florence,
Auf unsere AGB ( Punkt 6 “Bewertungen --> “a) Bewertungen müssen in Bezug zum bewerteten Anbieter stehen” )
Das ist mir auch nicht klar. Wenn ich eine Bewertung abgebe, die einen Vergleich mit einem anderen Anbieter beinhaltet, geht der Bezug zum Anbieter gerade nicht verloren, sondern er wird im Kontext des Marktsegments zusammen mit der Konkurrenz gesetzt. Für einen Leser gerade hilfreich!
Sancho hat diesen Beitrag 18.02.2008, 17:35 geändert
Sancho, genau das meinte ich. War nur nicht in der Lage, mich so prägnant auszudrücken ;-)
Ultimativ: Ja natürlich. Qype war der Meinung, daß etwas getan werden mußte. Das Datum dient als Frist, in dem Sinne zu handeln. Danach würde Qype zur Abwendung des (ihrer Meinung nach herrschenden) “Übels” den Beitrag vermutlich löschen oder deaktivieren. Das finde ich wie gesagt deutlich “netter” als direktes ungefragtes Löschen (was hier im Forum bezüglich anderer Beiträge schon einmal kritisiert wurde).
Zum Thema vergleichende Werbung :
Qype betreibt selbst nun auch Werbung. Sponsored links werden eingeblendet bzw. sollen eingeblendet werden. Dabei werden hier die Plätze sichtbar voneinander abgegrenzt. Für die Inhalte der Beiträge ist Qype nach meinem Kenntnisstand spätestens ab Kenntniserlangung (z.B. durch Hinweis von Siggelkow) haftbar. Siehe hier. Es besteht nun die theoretische Möglichkeit, daß Carsten im Auftrag des zu zu streichenden Zweitladen handelt. Wenn das so wäre, dann wäre es vergleichende Werbung und Qype müßte spätestens ab der Beschwerde von Siggelkow dafür haften, daß die Kriterien nach §6 erfüllt sind (siehe obigen Wikipedia Beitrag). Was sie mangels eigenem Wissen aber nicht prüfen können.
Natürlich würde Carsten gegen die Qype-Richtlinien verstoßen, wenn er eine Bewertung für seinen eigenen Laden bzw. im Auftrag schreiben würde. Das ändert aber nichts an der Haftbarkeit von Qype.
So sehe ich das, aber vielleicht liege ich da auch völlig falsch. Ich bin ja kein Experte.
Bisher habe ich versucht mich persönlich zumindest meistens mit der direkten Nennung von Konkurrenzunternehmen in den Beiträgen zurückzuhalten. Einfach, um beleidigten Leberwürsten möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten.
Hm, so wird es mir ein bisschen klarer; aber selbst wenn Carsten für den in seinem Bericht genannten Laden tätig wäre, wäre die Nennung des Preises in dem Bericht ja nichts, was rein subjektiv ist und lediglich einer Geschäftsschädigung dient, sondern ein Preis ist ein objektiv nachvollziehbares und vor allen Dingen prüfbares Kriterium - fiele also meines Wissens nicht unter die Rubrik vergleichende Werbung.
Unter dem Aspekt verstehe ich es dann wieder nicht - natürlich unter der Voraussetzung, dass keine Verleumdungen, Beleidigungen oder Unwahrheiten verbreitet werden.
Serviervorschlag hat diesen Beitrag 18.02.2008, 17:51 geändert
aus Wikipedia:
“In Deutschland ist die vergleichende Werbung seit dem 14. Juli 2000 aufgrund einer EG-Richtlinie unter bestimmten Vorgaben erlaubt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Beispielsweise müssen die getroffenen Aussagen auch objektiv nachprüfbar sein und der Wahrheit entsprechen. Außerdem darf (vergleichende) Werbung nicht irreführend sein und Wettbewerber nicht “verunglimpfen” oder “herabsetzen”.”
Genau das tut Carstens Beitrag nicht, ein Preisvergleich ist nicht irreführend, nicht verunglimpfend und außerdem objektiv nachprüfbar. Also was soll dieser Aufstand. Es geht hier um ein Bewertungsportal und Bewertung enthält schon von vorne herein einen subjektiven Ansatz, es gibt kaum wirklich objektive Bewertungen.
Da sind andere Aussagen in diesem und vielen anderen Beiträgen viel angreifbarer. Oftmals sind sie nämlich nicht überprüfbar und klingen zumindest herabsetzend. Wenn so etwas hier nicht mehr möglich ist, hat Qype seinen Sinn verloren. Sich gegenseitig überbietende Lobeshymnen braucht kein Mensch.
AquaMellon hat diesen Beitrag 18.02.2008, 18:03 geändert
Wie soll Qype auf die Schnelle nachprüfen, ob die genannten Fakten der Wahrheit entsprechen?
Ich mag da natürlich trotzdem daneben liegen. Davon aber mal abgesehen (aus Wikipedia ):
Risiken:
Die vergleichende Werbung ist ein sensibles Gebiet des Wirtschaftsrechtes, in dem es leicht zu juristischen Auseinandersetzungen kommen kann. Wirklich offensiv setzen daher nur wirtschaftlich starke Marktteilnehmer die vergleichende Werbung ein.(...)
Das würde mir schon reichen.
Landstreichler hat diesen Beitrag 18.02.2008, 18:08 geändert
@ Landstreichler:
Ich gebe dir ja Recht, aber es ist eben keine vergleichende Werbung. Es ist gar keine Werbung, sondern ein bewertender Beitrag. Und um zu wissen, dass ein Preis ein nachprüfbares Kriterium ist, brauche ich diesen nicht zu kontrollieren.
Aber Schluss mit den Spitzfindigkeiten, wenn wir zunehmend mehr Beiträge nach solchen Kriterien beurteilen, werden wir früher oder später keine wirklichen Urteile mehr erhalten. Ich denke Qype muss an dieser Stelle auch bereit sein die eigenen Inhalte zu verteidigen. Die Existenz hängt am praktischen Nutzen für die User.
Also wenn ich den Beitrag so lese, kommt er mir auch seltsam vor. Da geht jemand dreimal in einer Woche in den selben Laden um zwei Rohlinge zu kaufen, dabei weiß er genau wo es billigere gibt. Die Angestellten lassen nicht mit sich feilschen und erdreisten sich sogar am Wochenende pünktlich Feierabend zu machen, wenn keine Kunden mehr im Laden sind.
Mag ja sein, dass der Laden wirklich nicht besonders empfehlenswert ist. Aber sachliche Kritik kann ich in dem Text leider auch nicht erkennen. Und das hat Qype Dir (meines Erachtens zurecht) vorgeworfen.