Gärten

Ärger mit Garten- und Landschaftsbauern - was tun?

gestartet von ambientes (14.06.2008, 15:43)

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ambientes

14.06.2008, 15:43

Wer seinen Garten nicht selbst anlegt oder bei Umbauten auf einen Profi zurück greift , muss leider ab und an erfahren, dass Fachwissen und Leistungen nicht dem entspreche, was man versprochen gekam oder erwartet hat.

Was viele nicht wissen:

Der Garten- und Landschaftsbau gehört NICHT zum Handwerk und somit ist bei der Gewerbeanmeldung ein Eintrag in die Handwerksrolle nicht erforderlich, was zur Folge hat, das im Prinzip jeder, der eine Schaufel halten kann oder in der Lage ist, eine Schubkarre zu schieben, sich als Garten- und Landschaftsbau-Unternehmer selbstständig zu machen.

Was kann man tun und wie kann man sich vor Beauftragung informieren, ob der Anbieter ein Fachmann, also eine Ausbildung mit Abschluss hat und welcher Abschluss reicht hier aus?

1. Beim Kennenlernen nach der Qualifikation fragen: Hat der Anbieter einen Abschluss (Gesellenschein, Meisterbrief, Technikerabschluss oder Ingenieur-Diplom) im Fach Garten- und Landschaftsbau - und nicht etwa im Blumen- und Zierpflanzen- oder Baumschulbereich oder möglicherweise gar keinen Abschluss. Lassen Sie sich ggf. NAchweise zeigen.

2. Fragen Sie nach Referenzen, wo sie auch anrufen dürfen und lassen sie sich in jedem Fall mehrere benennen, wo noch vor Kurzem gearbeitet wurde.

3. Holen Sie sich, wenn Sie sich unsicher fühlen, Beratungshilfe oder Unterstützung von Fachleuten, die ihre Wünsche und Vorstellung kompetent gegenüber dem Gartenbauer vertreten und ihnen zur Seite stehen. Hierfür sind besonders Landschaftsarchitekten (Gartenarchitekten) geeignet, die sich besonders in den Bereichen Planung, Angebotseinholung, Angebotsprüfung, Bauausführungskontrolle oder Begutachtung von Bauleistungen auskennen.
Hier sind sie auch richtig, wenn sie während der Bauarbeiten einen kompetenten Prüfer für die richtige fachliche Ausführung des Gartenbauers brauchen.

Landschaftsarchitekten in ihrer Nähe finden sie am Besten auf der Seite der Architektenkammern im Internet.

http://www.bak.de/site/214/default.aspx

Kommen sie nicht ans Ziel können sie sich auch gern an mich wenden.

Und noch ein Tipp am Ende: Holen Sie sich früh genug Hilfe und erliegen Sie nicht dem Einfluss der Werbung, die einen glauben machen will, dass das Erstellen von Gartenanlagen jeder kann.

Wie lauten beispielsweise hierzu die richtigen Antworten:

1. Wie dick sollte nach gültigen Vorschriften der Unterbau für Pflaster oder Platten sein, wenn diese für ausschließlich begehbare Zwecke dienen soll? (Unterbau dient zum Forstschutz und als stabile Tragschicht) Welches Gefälle ist nach Norm Vorschrift für Belagsflächen?

2. Darf die Gartenfläche mit Maschinen befahren werden, wenn der Boden nass ist z.B. nach Regen?

3. Darf Oberboden (Mutterboden) mit Maschinen befahren werden?

4. Wie oft und wie stark muss die Verfüllung einer Baugrube erfolgen, wenn anschließend darauf eine Terrasse oder ein Weg bebaut werden soll?

5. Wie tief sollen Wasserleitungen oder Elektroleitungen verlegt werden und wie sind diese zu schützen?

Und zum Schluss noch ein paar Fragen aus dem Bereich Vegetation, was der Gärtner in jedem Fall wissen muss:

6. Wie heißt die “Pieris japonica” auf Deutsch, welche Bodenverhältnisse braucht diese Pflanze, welche Lichtverhältnisse sind optimal und wie groß (Höhe und Breite) erreicht die Pflanze in ausgewachsenem Zustand?
(Dies sollte ein ausgebildeter Gärtner zu jeder gängigen Pflanze beantworten können, da das für den Pflanzplan ausschlaggebend ist und verhindert dass zu viele Pflanzen dem Kunden “aufgeschwatzt” werden)

7. Wie sollten die optimalen Bodenverhältnisse für eine Rasenansaat oder Fertigrasen sein?

8. Wie soll das Planum für Rasenflächen im Bereich von Terrassen oder Wegen sein, wenn die Belagsflächen das Gefälle zum Rasen hin haben?

Na, wissen Sie alle Antworten? Fragen sie doch auch bei OBI mal nach, ob Ihnen dort eine richtige Antwort gegeben wird?

Jede Gartenanlage kostet im Verhältnis zu ihrer Größe viel Geld. Beim Hausbau ist es selbstverständlich, einen Architekten zu beauftragen oder sich, wenn man bei einem Bauträger oder Fertighausbauer kauft, einen Gutachter zu holen, die dafür sorgen, dass sie keine unliebsamen Überraschungen erleben.

Und wie ist das beim Garten oder der Garagenzufahrt, dem Hauseingang oder der Terrasse?

Das beste Beispiel ist hier immer, dass bei vielen Terrassen der Bereich an der Fassade über Jahre hinweg absackt. Wer ein neues Haus gekauft hat, der kennt das. Hierbei handelt es sich um einen Mangel, der beim Bau verursacht wurde.

ambientes hat diesen Beitrag 15.06.2008, 12:40 geändert

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Benutzerfoto: inbalance

inbalance

14.06.2008, 17:08

Gut geschrieben! Ich glaube, dass das echt hilfreich ist um die Schwelle zu überschreiten und bei der Kammer nachzufragen.

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