Qyperia
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Darf ich "das Foto" veröffentlichen?
gestartet von LUT (13 April 2012)
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13 April 2012
Hallo zusammen,
ich hatte heute ein Einkaufserlebnis der besonderen Art, kurz gesagt: ich fühlte mich über den Tresen gezogen bzw. vera…
Ich möchte demnächst dazu einen 1-Stern-Beitrag veröffentlichen und habe ein Foto gemacht, das eine auf einem Ständer vor dem Geschäft hängende Jacke samt Preisschild zeigt.
Ist es rechtlich erlaubt, dieses Jackenfoto und die Quittung für eine (gleiche, aber nicht identische) Jacke hier bei Qype zu veröffentlichen ?Oder sollte man so etwas lieber lassen?
LUT hat diesen Beitrag 13 April 2012 geändert
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13 April 2012
also das ist echt so eine Sache…
Fotos sind ja immer ne heiße Sache!Also wenn dann sollte man wohl lieber das Original nehmen und selbst dann kann der “eigentliche Besitzer/verkäufer” von seinem Hausrecht gebrauch machen und das Foto löschen lassen.
Wir hatten das mal bei “Café Bar Opera /Beckegrube”….da wurden die Fotos gelöscht, da sie dem Besitzer wohl selbst seeeehr peinlich waren, aber mehr ist dann auch nicht passiert!
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14 April 2012
Also ich denke, einer Veröffentlichung steht nichts im Weg. Das Foto hast Du selbst gemacht und fällt somit unter Dein Urheberrecht. Und es zeigt keine Einzelpersonen, die ein Recht am eigenen Bild einklagen könnten. Da der abgelichtete Artikel vor dem Geschäft stand, wurde billigend in Kauf genommen, dass der Artikel öffentlich sichtbar und somit auch fotografierbar ist.
Das stellt keine Rechtsberatung dar und ist auch ohne Gewähr, aber mit dem, was ich bisher zu diesem Thema erarbeiten musste (fotografiere auch viel), sollte das den Fakten entsprechen.
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14 April 2012
Klingt einleuchtend, Frank, bei der Quittung sehe ich auch kein Problem, habe allerdings die Jacke als beweglichen Besitz des Ladens ein bisschen unter Wind. (denke da an sog. “Aufsteller”- feste Außen-Schilder darf man fotografieren, bewegliche Aufsteller wieder nicht).
Ich werde die “Beweisfotos” erst einmal nicht veröffentlichen und erst aus dem Hut zaubern, falls der Laden sich “sperrig” nach der Veröffentlichung meines Beitrages gibt. -
14 April 2012
Was kann man schon beweisen ;-) !
Wenn ich z.B. ein Essen verspeist habe, das verdorben war, kann ich zwar eine 1-Stern-Bewertung loslassen, aber niemals beweisen, dass es am Essen des Restaurants lag. Demnach ist jede Bewertung, die weniger als 5 Sterne zeigt, ein Punkt für Auseinandersetzungen und “Beweisfindung”.Jede Mahlzeit kann bewertet werden, aber niemals deren Wahrheitsgehalt bewiesen werden.
Demnach kann jeder Satz angefochten werden – und selbst, wenn man alles photografisch “beweisen” könnte, ist im Zeitalter der Photobearbeitung selbst das zweifelhaft.
In dieser Hinsicht, steht man bei jedem geäußerten Satz mit einem Bein vor dem Kadi ;-)Schreibe ich jetzt in meinem Fall einen negativen Baitrag, habe ich zwar die Fotos, halte mich auch 100 %ig an meine Wahrheit, habe aber zwei Verkäufer, die das Gegenteil behaupten könnten, auch wenn ich weiß, dass es gelogen ist.
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14 April 2012
Qype ist ja ein Bewertungsportal, in dem man seine Meinung abgibt und kein Gerichtssaal. Hier muss man nichts beweisen, nur so formulieren das jeder es versteht, du aber nichts beweisen musst.
Schreibst du: “Dieses Essen war total verdorben” ist das eine Tatsache die zu beweisen wäre.
Schreibst du dagegen: “Dieses Essen schmeckte und roch, als wenn es verdorben wäre”, ist das deine Meinung, die kann dir keiner nehmen. Trotzdem versteht jeder was du meinst.So habe ich die Spielregeln auf Qype bisher verstanden, ich lasse mich aber gerne korrigieren wenn ich falsch liege.
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14 April 2012
In “meinem Fall” geht es nicht um ein Essen sondern um einen Einkauf in einem Modegeschäft bei dem es zu einigen “Irritationen” kam. Um meine negative Bewertung zu begründen (ich kann ja schlecht schreiben: der Laden taugt nichts, ohne den Grund zu schreiben), muss ich den unschönen Ablauf des Einkaufs beschreiben, also eine Tatsache behaupten, wie chaos69 es ausdrückte.
Da bleiben also nur zwei Möglichkeiten: den (nicht beweisbaren) Ablauf als Begründung für die negative Bewertung zu beschreiben und Ärger zu riskieren oder keine Bewertung zu schreiben.
Dass die Tatsache nicht nur eine Behautpung ist, könnte ich nur durch Quittung und Foto untermauern.
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