Qyperia

Mal wieder: Angebliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit

gestartet von PJebsen (12.10.2008, 02:41)

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PJebsen

12.10.2008, 02:41

Ich poste hier meinen Beitrag zu einem Platz (“Freie Meinungsäußerung, Berlin), der keiner ist und daher lieber hier diskutiert werden sollte.

Los geht’s:

Verzeiht, wenn ich meinen eigenen Prinzipien untreu werde und und mal wieder einen neuen Beitrag zu einem “Platz” schreibe, der meiner Meinung nach eigentlich keiner ist und dessen Thema besser in einer Gruppe diskutiert werden sollte. Aber viele der Beiträge zu diesem Non-”Platz” enthalten Fehlinformationen.

Anstatt jetzt jeden dieser Beiträge mit Kommentaren zuzuspammen, antworte ich in einem Rutsch.

Hier erst mal ein Kommentar, den ich eben schon gepostet habe:

@Letterpics, re: >> 1. Kritische Meinung äußern kostet Geld!
(siehe Abmahnung von Igelchen0815) <<

Kritische Meinungen sind grundsätzlich rechtlich unbedenklich; vorausgesetzt, sie werden sachlich geäußert und enthalten keine falschen Tatsachenbehauptungen.

Dennoch können natürlich wild gewordene Firmen bzw. deren Anwälte versuchen, auch bei juristisch völlig unbedenklicher Kritik mit Abmahnungen durchzukommen. Dagegen muss man sich zur Wehr setzen - und Qype sollte die betroffenen User, die trotz eindeutig sachlicher und faktisch korrekter Kritik Abmahnungen kassieren, unterstützen.

>> Der erste Punkt macht mich sprachlos - zig Millionen Maulkorb-Optionen mit neuerdings 100 Euro Minimum?? (siehe Manfreds Link zur Urheberrechtsänderung) <<

Das ist vollkommen falsch wiedergegeben. Manfreds Hinweis bezog sich lediglich auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Soweit ich mich erinnere, gibt es dafür bei Privatleuten kein Minimum, sondern ein Maximum (d. h., eine “Höchststrafe”) von 100 Euro.

Das bedeutet: Wer als Privatperson Texte oder Fotos anderer ohne deren Genehmigung veröffentlicht, kann dafür zu Kasse gebeten werden. Aber laut dem Artikel, auf den Manfred verlinkt hat, sollen bei “einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen”.

Freundlicher Hinweis: Informiert euch doch erst mal etwas genauer, bevor ihr hier Panik schürt.

******

@suzuki67, re: “Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, würde ich so etwas aussitzen bzw. vorab mit dem Anwalt meines Vertrauens besprechen.”

Der erste Teil ist ein ganz falscher Rat! Aussitzen ist sehr gefährlich - eine solche Vogel-Strauß-Politik kann sehr teuer werden. Man muss beim Erhalt eines anwaltlichen Schreibens unbedingt rechtlichen Rat einholen, wenn man sich nicht selber juristisch auskennt.

******

@melodie50: “Ich weiß so langsam nicht mehr in was für eine Welt wir leben ,alles ist nur noch danach ausgerichtet einem anderen zu schaden. Urheberrecht ? Geistiges Eigentum ? Es gäbe gar keine Dichter und Denker ,wenn nicht ein anderer Mensch zugehört und weitererzählt hätte .”

Denk doch mal an die “Dichter und Denker”, deren Überleben von der Auswertung ihres geistigen Eigentums abhängt! Wovon soll ein Autor überleben, wenn von seinem Buch nur ein Exemplar verkauft wird, das vom Erstkäufer eingescannt und auf digitalem Weg weltweit kostenlos weiterverbreitet wird? Diesem Autor würde geschadet, wenn es kein Urheberrecht mehr gäbe!

Zuhören und Weitererzählen ist kein Problem, da der Zuhörer und Weitererzähler meist seine eigene Sichtweise mit einfließen lässt. Das Problem liegt im 1:1-Weiterverbreiten von unveränderten Inhalten.

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serano

Administrator

12.10.2008, 03:55

Ein kleiner Rat von mir: Ich hatte in der Vergangenheit schon des öfteren mit Urheberrechtsverletzungen zu kämpfen und bin meist glimpflich aus der Sache wieder raus gekommen. Man lernt dazu! Doch gerade trifft mich ein schon vergessen geglaubtes Foto, dass der Urheber oder besser gesagt der, der die Rechte darauf besitzt über Internet auf einem meiner Server durch Bildersuche bei einem uralten Bericht gefunden hat.

Jetzt wird es richtig teuer, der Betrag der im Raum steht hat vier Stellen. Ich bin in den letzten Jahren so vorsichtig geworden und hab echt aufgepasst was ich wo rein stelle. Doch dadurch, dass ich seit 10 Jahren täglich im Internet arbeite sammelt sich natürlich ganz schön was an und das hab ich nicht mehr alles im Blick. Also aufpassen was ihr macht!

Genauso ist es auch schon passiert, dass Berichte oder Fotos auf denen ich die Urheberrechte hab in anderen Webseiten ohne zu Fragen aufgetaucht sind. Ich belasse es bei einer schriftlichen Abmahnung wenn das Objekt dann entfernt wird.

Leider ist es nicht so, dass ihr schreiben könnt was ihr wollt - viele denken das immer - is aber nicht so! Klar, vielleicht ist das Recht auf eurer Seite, vielleicht habt ihr nichts Falsches geschrieben, aber wollt ihr es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Meine Rechtsschutz übernimmt solche Dinge nicht. Ich hab mich vor Jahren darüber informiert ob ich mich gegen so etwas versichern kann, da ich damals schon Streß am Hals hatte - geht nicht! Also, selber zahlen! Das was ich von “suzuki67” lese bringt mich zum lachen. Sag mir mal welchen Rechtsschutz du hast - den will ich auch!

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PJebsen

12.10.2008, 04:59

@serano: Die Sache mit dem Urheberrecht ist ganz einfach: Wenn man sich nicht mit den juristischen Feinheiten beschäftigen will, darf man nur solche Texte und Fotos veröffentlichen, die man selbst verzapft hat - das heißt, an denen man sämtliche Urheberrechte besitzt und die man (bei Fotos) ohne Verletzung des Rechts auf eigene Bild angefertigt hat.

Letzteres heißt: “Massenfotos” oder Aufnahmen, bei denen die darauf abgebildeten Menschen nur “Beiwerk” sind, stellen kein Problem dar.

Alles andere schon! Gruppenfotos von Menschen und ganz besonders Einzelporträts dürfen nicht ohne deren Genehmigung veröffentlicht werden. Streng genommen, darf so etwas nicht mal in passwortgeschützten Bereichen von Internet-Fotogalerien zu sehen sein.

“Vergessen geglaubte Fotos” darf es, juristisch gesehen, nicht
geben!

Ich z. B. hole vor einer Veröffentlichung bei Qype stets die Zustimmung aller Beteiligten ein. Zu meinem großen Bedauern führte dies bei einem Qyper-Kochkurs im Nil N°6 dazu, dass ich nur Fotos der zubereiteten Speisen posten konnte. Bei allen Fotos mit Menschen gab es Beteiligte, die gegen eine Veröffentlichung waren.

Das muss man als Fotograf respektieren. Juristisch gibt es da keine Grauzone.

Wenn Abmahnungen eindeutig unberechtigt sind, ist es egal, was der Rechtsschutz übernimmt. Der Anwalt eures Vertrauens muss die notwendigen Schritte einlegen. Wenn die Abmahnung auch vom zuständigen Gericht als unsinnig eingestuft wird, muss die gegnerische Partei eure Kosten übernehmen (soweit ich weiß - ich bin juristischer Laie! ;-) ).

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telakin

Administrator

12.10.2008, 05:42

Wenn Abmahnungen eindeutig unberechtigt sind, ist es egal, was der Rechtsschutz übernimmt.

Leider gibt es so etwas universell und absolut eindeutig leider nicht. Wie wir selbst kürzlich erfahren haben, stimmt der uralte Spruch halt doch: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand!

Ein Lotteriespiel ist es in jedem Fall, egal wie gut die Chancen vermeintlich stehen.

telakin hat diesen Beitrag 12.10.2008, 05:43 geändert

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Benutzerfoto: serano

serano

Administrator

12.10.2008, 05:58

@PJebsen
Ich hab mich mit dem Urheberrecht schon beschäftigt. Früher hab ich viel in der Grauzone gearbeitet oder hab die Gernzlinie dann ab und an einfach überschritten und das Risiko in Kauf genommen. Aber die Zeiten sind vorbei. Heute hab ich zu jeder Veröffentlichung von einem Foto oder Artikel mindestens ein Mail wo ich die Freigabe bekomme und in meinem Büro steht ein Ordner voll mit solchen Dingen.
@telakin
Geld siegt meist vor Gericht. Wer mehr Geld hat, hat einen besseren Anwalt und einen längeren Atem.

serano hat diesen Beitrag 12.10.2008, 05:58 geändert

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Letterpics

12.10.2008, 09:16

@PJebsen:
Nun Nochmal:
Hätte ich NUR Privatleute gemeint, hätte ich das geschrieben.
nämlich: >> - zig Millionen Maulkorb-Optionen mit neuerdings 100 Euro Maximum für Privatleute.. <<

Der Beitrag steht bei Qype- also an einem Ort im Internet, wo auch Gewerbetreibende schreiben - demnach mindestens 100 Euro “Strafe”, je nachdem, welche Absichten die Abmahnung provoziert haben. Sollten diese Absichten geschäftlicher Natur gewesen sein, reichen 100 Euro definitiv nicht.

telakin hat es beschrieben: Ein Lotteriespiel ist es in jedem Fall, egal wie gut die Chancen vermeintlich stehen.

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Letterpics

12.10.2008, 09:18

@PJebsen:
PS: Bist du Jurist?

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PJebsen

12.10.2008, 12:55

@Letterpics: Nein, ich bin kein Jurist. Aber ich befasse mich beruflich mit solchen Themen und arbeite diesbezüglich mit Juristen zusammen.

Und, wie gesagt, die 100 Euro haben mit dem Thema “Freie Meinungsäußerung” nichts zu tun. Sie beziehen sich auf Urheberrechtsverletzungen. Diese sind keine freie Meionungsäußerung, sondern das Nachplappern (hier: Kopieren und Einfügen) der Meinungen anderer. ;-)

Re. “demnach mindestens 100 Euro “Strafe””

Das ist falsch. Die 100 Euro sind die maximale Gebühr, müssen also nicht ausgeschöpft werden.

@telakin, re: “Leider gibt es so etwas universell und absolut eindeutig leider nicht.”

Damit hast du grundsätzlich leider Recht; aber selbst einer der o. g. Anwälte, mit denen ich zusammenarbeite, weist bei zur Veröffentlichung bestimmten Rechtsauskünften oft auf die allgemeine Rechtsprechung o. ä. hin.

PJebsen hat diesen Beitrag 12.10.2008, 13:10 geändert

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Benutzerfoto: Letterpics

Letterpics

12.10.2008, 13:43

@PJebsen: Gut, Herr Jebsen - das Publikum kennt jetzt beide Auslegungen. Dann abschließend drei Fragen:

Was haben Sie damit erreicht?

Und welche Intention bewegt Sie?

Wieviele Beiträge “überarbeiten” Sie in dieser Art pro Woche?

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Benutzerfoto: PJebsen

PJebsen

12.10.2008, 13:50

@Letterpics: Keine Ahnung, was ich damit erreicht habe.

Meine Intention? Wenn ich in einem Bewertungsportal, das mir gefällt, Fehlinformationen sehe (oder Einschätzungen, die ich für falsch halte), versuche ich, meine Sichtweise rüberzubringen.

Mir ist schleierhaft, was die Frage nach dem “Überarbeiten” soll. Wenn ich direkt nach dem Posten eines Kommentars sehe, das ich etwas Wichtiges vergessen habe, trage ich das selbstverständlich nach.

Du nicht, Letterpics?

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Benutzerfoto: Letterpics

Letterpics

12.10.2008, 14:05

Fein, dass wir uns über Einschätzungen unterhalten.

Mit “Überarbeiten” meinte ich das fruchtlose Zerpflücken längst geschriebener Beiträge, Herr Jebsen. Man könnte auch “VERarbeiten” sagen :-)

Zuletzt noch: Glauben Sie ernsthaft, Herr Jebsen, dass Ihre Sichtweise zu einer vermeintlichen Fehleinschätzung eine breite Masse interessiert?!

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Benutzerfoto: PJebsen

PJebsen

12.10.2008, 14:09

@Letterpics: Ist mir wurscht. Wen’s nicht interessiert, der braucht’s nicht zu lesen. (Die breite Masse ist mir eh egal. ;-) )

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Benutzerfoto: eichhorn

eichhorn

12.10.2008, 14:49

@letterpics: So wie Du offensichtlich der Meinung bist, dass Deine Ansichten zur freien Meinungsäußerung irgendjemand interessieren, wirst Du wohl jemand anders das Recht einräumen müssen, dass er das seiner Meinung nach Falsches daran kommentiert und diesen Kommentar für lesenswert hält.
Mich interessiert es jedenfalls, wenn sogenannte Fakten hier nicht als solche stehenbleiben, sondern von kritischen Leuten wie in diesem Fall PJebsen in Frage gestellt werden, damit sich auch Nicht-Wissende ein differenziertes Bild machen können und nicht irgendwelchen Halbwahrheiten anhängen müssen.

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