Ich bin JakobinderKiste . Ich bin Qyper seit dem 30.11.2010
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Profil von JakobinderKiste
Christoffer´s singin tapas - Wandsbek
Lesserstrasse 205, 22049 Hamburg
19.10.2011
Da es mein erster Tapas-Kontakt war, kann ich nichts dazu sagen, inwieweit die Tapas wirklich “originalgetreu spanisch” sind. Aber alles, was ich gegessen habe, hat mir sehr gut geschmeckt. Als Neulingen wurde uns zu Beginn eine ausführliche Einweisung geboten und alle Fragen geduldig beantwortet.
Was die Einrichtung angeht, gewinnt “Christoffer´s singin tapas” wahrscheinlich keinen Preis für “stylisches Ambiente”, aber es ist dort rundum gemütlich und wahrscheinlich mit viel Herzblut eingerichtet. Kurz: Es hat, wie die Bedienung, einen sehr hohen Sympathiefaktor. Genau das macht IMO auch den Charme aus. Es “passt” einfach, wie beim hier schon erwähnten “Italiener um die Ecke”.
Gesungen wurde bei meinem Besuch nicht sehr viel, aber wenn der Chef “My Way” singt, klingt es in meinen Ohren nicht schlecht. Dass das Gespräch dann für ein paar Minuten pausieren muss, ist dann eben dem Namen geschuldet und wurde gerne in Kauf genommen.
Ich würde auf jeden Fall noch einmal hingehen.
Eiscafé Pizzeria Da Pino - Wesselburen
Am Markt 17, 25764 Wesselburen
27.04.2011
Wenn ich in Wesselburen bin, ist der Besuch bei Pino Pflicht.
Die Pizza kommt frisch aus dem Ofen, ist lecker belegt und der Teig hat genau den richtigen "Knuspergrad". Die Bedienung ist immer freundlich und absolut "familienkompatibel", die Preise sind sehr fair.
Die Auswahl, sowohl an Pizza als auch Eis, ist groß, so dass jeder etwas nach seinem Geschmack finden sollte. Es gibt sogar ein paar Pasta-Gerichte, falls einem einmal gar nicht nach Pizza sein sollte.
Dieses Restaurant kann ich meinen Freunden uneingeschränkt empfehlen (und habe es auch schon getan.:) )
Media Markt Hummelsbüttel - Hummelsbüttel
Poppenbütteler Weg 31, 22339 Hamburg
30.11.2010
Ich habe mit diesem Mediamarkt-Filiale Hummelsbüttel in Hamburg bzw. anschließend der Mediamarkt-Zentrale in Ingolstadt schlechte Erfahrungen gemacht.
Am 9. August 2010 habe ich mir dort eine kompakte Digitalkamera (Casio Exilim EX Z550, Kaufpreis ca. 150 EUR) gekauft. Ab dem 10. September 2010 und nach seltener Nutzung schaltete sie sich beim Zoomen und Einschalten gelegentlich mit der Fehlermeldung "Objektivfehler" ab. Teilweise war es überhaupt nicht möglich, damit zu fotografieren.
Nun sollte man meinen, innerhalb der ersten 6 Monate sei es kein Problem, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. In diesem Fall stellt sich das jedoch als unmöglich heraus:
1. Bei der Reklamation im Mediamarkt am 14. September 2010 wurde mir die Kamera mit der Aussage "abgenommen", Mediamarkt hätte generell das Recht 2 Reparaturversuche durchzuführen und müsse die Kamera zwecks Fehlersuche und Reparatur zum Hersteller schicken.
Da mir das, für mein Empfinden, ziemlich forsche Auftreten des Mediamarkt-Mitarbeiters etwas sonderbar vorkam und ich mich etwas überrumpelt fühlte, habe ich mich über die Rechtslage informiert, die sich, verkürzt beschrieben, wie folgt darstellen dürfte: Ansprechpartner während der Gewährleistungszeit ist ausschließlich der Verkäufer. In den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt bei einem Defekt die Beweislast, dass Kamera beim Kauf nicht schon einen Vorschaden hatte, beim Mediamarkt. Als Käufer habe ich das Recht auf die Wahl der Art der Nacherfüllung durch den Händler, also Reparatur oder Tausch, bis auf wenige im Gesetz vorgesehene Ausnahmen. Eine zusätzliche Garantie durch den Hersteller ist davon völlig unberührt.
2. Nachdem ich mich über die Rechtslage informiert habe, bin ich wieder zum Mediamarkt Hummelsbüttel gefahren und wollte statt der Reparatur als alternativen Weg der Nacherfüllung ein Austauschgerät bekommen. Diesmal wurde ich von einer anderen Mitarbeiterin betreut. Diese Mitarbeiterin wollte nun überhaupt nichts von meinem Recht auf in Anspuchnahme der Gewährleistungspflicht durch den Händler wissen. Sie widersprach mir mehrfach und bestand darauf, dass ich zunächst die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen hätte, bevor ich mich an den Händler wenden könne. Ich bestand schließlich darauf, den Serviceleiter zu sprechen, der dann tatsächlich meine Position, ich hätte zunächst Anspruch auf Gewährleistung durch den Händler, bestätigte. Der Austausch der Kamera wurde jedoch mit der Begründung verweigert, die Kosten für den Mediamarkt seien unverhältnismäßig hoch.
Damit begann der Schriftwechsel mit der Rechtsabteilung in der Mediamarkt-Zentrale in Ingolstadt.
3. Zunächst wurde auch von der Rechtsabteilung ein Gewährleistungsfall vermutet, allerdings der Austausch ebenfalls mit der Begründung, dieser sei unverhältnismäßig teuer, verweigert. Leider wurde auch hier nicht begründet, warum der Austausch eines Massenartikels von nicht einmal besonders hohem Wert, teurer sein soll, als eine wahrscheinlich aufwändige Reparatur.
Irgendwann wurde die Kamera vom Hersteller (Casio) zum Mediamarkt zurück geschickt. Seine Aussage: Es sei kein Fehler zu finden.
4. Jetzt bestreitet Mediamarkt überhaupt das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls. Es sei kein Defekt an der Kamera bewiesen, schließlich habe der Hersteller keinen Fehler finden können und der von mir beschriebene Fehler trete nach meiner Aussage nur sporadisch auf. Eine vorhandene, schriftliche Zeugenaussage eines Freundes, der meinen Ärger über die Kamera zufällig miterlebt und die Fehlermeldung "Objektivfehler" gesehen hat, würde als Beweis für einen vorliegenden Fehler der Kamera nicht akzeptiert. Lediglich ein unabhängiges Sachverständigengutachten würde als Beweis akzeptiert. Da die Beweislast für den Defekt auf meiner Seite läge, hätte ich dafür die Kosten zu tragen.
Nachdem Mediamarkt den Austausch verweigerte und und eine Reparatur nicht möglich war, wollte vom Kaufvertrag zurücktreten, da beide im Gesetz vorgesehenen Wege der Nacherfüllung scheiterten.
5. Auch dies verweigert Mediamarkt mit dem Hinweis, wenn die Kamera auf meinen(!) Wunsch zur Überprüfung zum Hersteller geschickt würde, sei das nicht als "Nacherfüllungsversuch" zu bewerten, schließlich sei das eine freiwillige Leistung des Herstellers, die ich(!) in Anspruch nähme!
Es sieht also so aus, als bliebe ich auf einer Kamera sitzen, die für mich wertlos ist, da ich mich in unwiederbringlichen Situationen, die man naturgemäß mit dem Fotoapparat festhalten möchte, nicht auf sie verlassen kann.
Selbst wenn sich Mediamarkt an gesetzliche Bestimmungen hält, denn die Paragraphen, auf die sich Rechtsabteilung beruft, existieren, halte ich das Verhalten für extrem kundenunfreundlich. Mein Eindruck ist, dass unbestimmt formulierte Paragraphen und Absätze gezielt zu meinen Lasten ausgelegt werden, um um die Gewährleistung herum zu kommen. In der Mediamarkt-Praxis scheint das Recht auf Wahl der Art der Nacherfüllung nicht das Papier wert zu sein, auf dem es steht, denn es werden nach Bedarf einfach unbelegt unverhältnismäßig hohe Kosten behauptet. Die Tatsache, dass die Mitarbeiter am Service-Tresen zum Teil widersprüchliche und sogar falsche Angaben zur Rechtslage in Sachen Gewährleistung und Garantie machen, erhärten bei mir den Eindruck, dass zumindest in diesem Mediamarkt der beste Service am Kunden nicht die höchste Priorität genießt.
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