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Elly-Heuss-Knapp-Str. 13, 57518 Betzdorf
Dekanat Kirchen Perathoner Luis
Inhaber dieses Platzes
musik am 14.04.2008 (aktualisiert am 21.04.2008)
Kirchenmusik im Dekanat Kirchen Dekanatskantor
Luis Perathoner
Elly-Heuss-Knapp-Str. 13
57518 Betzdorf
Tel.: 02741/ 972820 - Fax: 02741/ 972821 e-mail: perathoner-musik@t-online.de
Mobile: 016092159781
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Benedikt in Nöten
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Kinder-Mini-Musical im Pfarrheim in Brachbach
Emmausgeschichte
von kleinen, großen Darstellern in Szene gesetzt
Die Übungsstunden des Kinderchores Brachbach
Dienstag:
1. bis 4. Schuljahr 16 – 17 Uhr
Ab dem 5. Schuljahr 17 - 18 Uhr
im Pavillon in der Wiesenstraße in Brachbach
Anmeldung und Kontakt bei:
Frau Nicole Plack - Tel.: 02745/87308
Einladung zum
KINDER-MINI-MUSICAL „EMMAUS“
von Gertrud und Dirk Schmalenbach
am Sonntag, 27.04.2008 um 16:00 Uhr im Pfarrheim in Brachbach.
Sehr geehrte Musikreunde,
der Kinderchor Brachbach konnte in den vergangenen Jahren vielen Menschen eine Freude bereiten. Mit Kindermusicals, weltlichen und geistlichen Liedern, bei Konzerten als auch bei der Gestaltung von Gottesdiensten konnte die Singschar überzeugen und ist heute ein wichtiger Teil der Gemeinde Brachbach.
Als Abschluss des Jubiläumsjahres des Kinderchores Brachbach wird am Sonntag, 27. März um 16 Uhr das Musical „Emmaus“ von Gertrud und Dirk Schmalenbach im Pfarrsaal in Brachbach aufgeführt.
Mit Spannung und strahlenden Augen zeigen die kleinen großen Darsteller des Kinderchores Brachbach und die Instrumentalgruppe volles Engagement, wenn sie die eingängigen Lieder und spannenden Texte der Emmausgeschichte darstellen.
Die Vorarbeit zu diesem ca. 25-minütigen Kinder-Mini-Musical fand an einem Singwochenende in der Jugendherberge in Bad Marienberg statt, bei der Texte geübt und wichtige Rollen verteilt wurden.
In dem Singspiel „Emmaus“ von Gertrud und Dirk Schmalenbach wird die Geschichte der Begegnung zweier Männer mit dem auferstandenen Christus auf dem Weg von Jerusalem nach Emmaus geschildert.
Emmaus ist ein im Lukasevangelium erwähnter Ort in der Nähe von Jerusalem, aus dem der Jünger Kleopas stammte. Unterwegs, als die beiden ihre ganze Enttäuschung, ihre Not und ihre tiefsten Sorgen miteinander teilten, gesellte sich der auferstandene Christus zu ihnen. Er erklärte ihnen, dass durch seinen Tod die Worte der heiligen Schrift erfüllt würden. Diese Worte bewegten die Freunde im Innersten. Erst als Jesus das Brot brach, es segnete und ihnen gab, wurden ihre Augen geöffnet. Da erkannten sie in ihrem Begleiter den auferstanden Herrn und sie kehrten um, liefen zurück nach Jerusalem und erzählten ihren Freunden von dieser Begegnung.
Zu diesem Kindermusical sind sowohl Kinder als auch Erwachsene ganz herzlich eingeladen. Die Betreuerin des Kinderchores, Nicole Plack, wird mit Eltern und freiwilligen Helfern eine Bühnenpräsentation vorstellen.
Zwischen den Chorteilen spricht Dechant Ludwig Hoffmann meditative Texte.
Die Leitung hat Dekanatskantor Luis Perathoner.
Wir würden und freuen Sie zu diesem Singspiel begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichem Gruß
Luis Perathoner Nicole Plack
Chorleiter Betreuerin
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Tradition, Erneuerung, Trivialisierung
Nachdenkenswertes von Dekanatskantor Luis Perathoner
Die Reformation hat die Kirchenmusik verändert: Der Gesang ist seitdem nicht mehr nur eine Sache der Priester und Mönche, die ganze Gemeinde ist involviert. Die Orgel dagegen war zu Beginn der Reformation umstritten. Doch Martin Luther meinte:
„Um des jungen Volkes willen, wenn es hilfreich und förderlich ist, das Evangelium aufzunehmen, sollen dazu Glocken läuten, Orgeln pfeifen und alles klingen, was klingen kann.“
Diese Einlassung wurde vielfältig interpretiert, und sie hat bis heute großen Einfluss auf die Kirchenmusik, nicht nur unter Lutheranern. Sie hat neue religiöse Volkslieder ermöglicht. Sie hat Komponisten wie Heinrich Schütz und Johann-Sebastian Bach hervorgebracht. Und heute dient sie in beiden großen Konfessionen einer von Rock und Pop geprägte Generation als Argument. Seit den sechziger Jahren will eine ganze Szene den Gläubigen nicht nur neue Klänge nahe legen, sondern damit auch neue Gläubige gewinnen. Mit frommen Balladen und Schlagern, mit Gospel-Konzerten, Rock-, Pop- und Techno-Messen, versucht sie, junge Leute in die Kirchen zu locken und Frömmigkeit “hip” sein zu lassen. Dieser Trend zum missionarischen Kuschel- oder Predigtsound ist nicht unumstritten. Viele Kirchenmusiker fürchten um das musikalische Niveau im Gottesdienst und haben Bedenken, dass der Verzicht auf musikalische Kunst die Religion trivialisieren könnte. Manche schlagen vor, Neue Musik in den Kirchenraum zu holen und regen deshalb zeitgenössische Komponisten an, für Kirche und Gottesdienst zu komponieren. Die Liturgiker machen sich Sorgen um Gestalt und Würde des Gottesdienstes. Die Musik hat es im Laufe ihrer Geschichte und ihrer Entwicklung mit der Kirche nicht immer leicht gehabt – und auch umgekehrt. Der biblische Auftrag war von Anfang an klar umrissen: Psalmen, Hymnen und geistliche Lieder, die Forderung nach dem Lob Gottes sowie nach dem Neuen Lied, das gesungen werden soll. Der 150. Psalm als Schlussstein der ganzen Psalmensammlung verdeutlicht, dass der Sinn der Welt im Lob Gottes erfüllt. Alles was Odem hat, lobe den Herrn.
Diesen Ruf haben die schöpferischen Kräfte des Abendlandes durchdieJahrhunderte bis in die Gegenwart gehört und ernst genommen.
Als Kirchenmusiker sorgt man sich um den überlieferten Schatz der Kirchenmusik, und die Frage, wie es mit ihr weitergehe, bedrückt heute viele. Es ist festzustellen, wie das Interesse der echten schöpferischen Kräfte an der Kirchenmusik erlahmt, wie oft dilettantische Produktionen so genannter neuer Kirchenmusik in die Praxis eindringen, wie die große Tradition der Gregorianik, welche die Kunstmusik des Abendlandes bis in unser Jahrhundert immer wieder befruchtet hat, sowie die klassische Polyphonie, für einstimmige profane Schnulzen geopfert werden.
Es ist ferner festzustellen, dass Kirchenchöre hinweg sterben. Bewährte Traditionen werden aufgegeben – nicht selten ersetzt durch eine zur Gitarre singende Schullehrerin, deren musikalisches Niveau recht laienhaft ist. Es ist festzustellen, dass Kirchenmusikverleger sich nur über Wasser halten können, wenn sie den modischen Trend jeweils als Verleger mitmachen, während die Schätze der Kirchenmusik in den Regalen ruhen. Vielfach wird aus pastoraler Sicht behauptet, es gebe keinen Unterschied zwischen sakral und profan, und man beabsichtigt damit leichter den Zugang zur Jugend zu gewinnen, welche die Zukunft bedeute. Welche Jugend ist gemeint? Eine Jugend, die durch die fragwürdige Praktiken einer Unterhaltungsindustrie nicht selten in eine neurotische Verwahrlosung manipuliert wird – ohne dies selbst zu bemerken! Ist es sinnvoll und nötig, sich hier auf seichtes Unterhaltungsniveau zu begeben, um nicht als “rückständig“ zu gelten? Mancher Pfarrer, sei es aus bequemer Routine oder musikalischem Unwissen formuliert tiefsinnige theologische Texte, doch er vergisst dabei, die profanen seichten Musiktiteln bei manchen Gottesdiensten, gezielt kritisch unter die Lupe zu nehmen!
Das Torkeln von einem musikalisch missglückten Experiment zum anderen, könnte durch Absprache zwischen Kleriker und Kirchenmusiker vermieden werden.
Auf die mir von einem Pfarrer gestellte Frage, ob sich musikalische Qualität überhaupt messen lasse, möchte ich folgendes erwidern:
Zunächst gilt generell, dass musikalische Qualität an keinen Stil gebunden ist. Sie ist in genau dem Maße gegeben, in dem sich die Dimensionen des uns umgebenen Schöpfungswerkes
– das sind Raum und Zeit – in der Musik wieder spiegeln. Je nachdem, wie der Komponist mit Raum und Zeit in der Musik umzugehen weiß, wird man seine Musik als gut oder schlecht empfinden. Die Kirche jedoch muss anspruchsvoll innerhalb der Präsentation von Kunstgattungen bleiben – deshalb muss die Frage nach dem Geeigneten immer auch die Frage nach dem Würdigen sein – und die Herausforderung liegt darin das Würdige zu suchen.
Richtlinien mögen dazu dienen musikalische Entscheidungen für Pfarrer und Kirchenmusiker transparenter im Sinne der Verkündigung zu treffen.
LUIS PERATHONER
Dekret zu Konzerten in Kirchen
Kongregation für den Gottesdienst, 5. November 1987
(KA 1988 Nr. 15)
I. Musik in Kirchen außerhalb von Liturgiefeiern
• Interesse für die Musik ist eine charakteristische Ausdrucksform unserer zeitgenössischen Kultur. Dadurch, dass die klassischen Musikwerke mithilfe von Radio, Fernsehen, CDs und so weiter leicht auch zu Hause angehört werden können hat die Beliebtheit von Konzertaufführungen noch zugenommen. Das ist ein positives Zeichen: tragen doch Musik und Gesang viel zu geistiger Erhebung bei. Die wachsende Zahl von Konzertaufführungen hat in letzter Zeit in einigen Ländern zur Folge gehabt, dass häufig auch Kirchen zur Aufführung benutzt werden. Die dafür angegebenen Gründe sind verschiedener Art. Zunächst die Notwendigkeit von geeigneten Räumen, die nicht leicht zu finden sind; akustische Gründe, weil hierin die Kirchen im Allgemeinen den Anforderungen entsprechen; ästhetische Gründe, aus dem Wunsch dem Konzert einen schöneren Rahmen zu geben: Gründe der Angemessenheit, um vielen Kompositionen ihre ursprüngliche Heimat wiederzugeben: auch rein praktische Gründe vor allem für Orgelkonzerte: denn in fast jeder Kirche befindet sich eine Orgel.
• Gleichzeitig mit dieser kulturellen Entwicklung hat sich eine neue Situation in der Kirche ergeben. Die „Scholae cantorum“ oder Kirchenchöre haben nicht mehr viel Gelegenheit, ihr herkömmliches Repertoire vielstimmiger Kirchenmusik innerhalb der Feier der Liturgie darzubieten. Aus diesem Grunde hat man begonnen, diese geistliche Musik in der Kirche in Form eines Konzertes aufzuführen. Dasselbe geschah mit dem gregorianischen Choral, der in die Konzertprogramme in und außerhalb der Kirche Eingang fand. Eine weitere wichtige Tatsache stellt die Initiative der „geistlichen Konzerte“ dar: Sie heißen so, weil die dort aufgeführte Musik „religiöse Musik“ genannt werden kann, weil ihr Thema ein religiöses ist, oder weil ihre Texte und ihr Inhalt religiös sind. In manchen Fällen könne solche geistliche Konzerte auch Lesungen, Gebete und Momente der Stille einschließen. So gestaltete Konzerte können daher zu „kirchenmusikalischen Andachten“ werden.
• Dass die Konzerte zunehmend in Kirchen aufgeführt werden, stellt Pfarrern und Kirchenrektoren einige Fragen, die einer Antwort bedürfen. Während eine generelle Öffnung der Gotteshäuser für Konzerte aller Art Reaktionen und Tadel von Seiten vieler Gläubigen hervorruft, kann eine unterschiedslose Verweigerung von dem Konzertveranstaltern, Musikern und Sängern missverstanden oder mit Unmut aufgenommen werden. Es ist vor allem wichtig auf die eigentliche Bedeutung und den Zweck der Kirchen hinzuweisen. Deshalb hält es die Kongregation für den Gottesdienst für angemessen, den Bischofskonferenzen und den nationalen Kommissionen für Liturgie und Kirchenmusik im Rahmen ihrer Kompetenz einige Punkte zur Überlegung und Interpretation der kirchenrechtlichen Normen vorzulegen, die den Gebrauch verschiedener Arten von Musik in den Kirchen betreffen: Musik oder Gesang für die Liturgie, religiös inspirierte Musik, nichtreligiöse Musik.
• In dieser Lage müssen vor allem die bereits veröffentlichten Dokumente neu gelesen werden, besonders die Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Consilium, die Instruktion Musicam Sacram vom 05. März 1967 und die Instruktion Liturgicae Instaurationes vom 05. September 1970 (...)
II. Punkte zur Überlegung
• Wesen und Zweck der Kirchen
Nach dem vom Rituale von Kirchen und Altarweihe bezeugten Tradition sind die Kirchen zuallererst der Ort, an denen sich das Volk Gottes versammelt. „Dieses heilige Volk ist die Kirche. Der dreieinige Gott ist der Ursprung ihrer Einheit. Sie ist der aus lebendigen Steinen erbaute Tempel, in dem der Vater im Geist und in der Wahrheit angebetet wird. Mit Recht wird daher seit Alters auch jener Bau „Kirche“ genannt, in dem sich die christliche Gemeinde versammelt, um das Wort Gottes zu hören, gemeinsam zu beten, die Sakramente zu empfangen und die Eucharistie zu feiern.“ („ Die Feier der Kirchweihe und Altarweihe“, II: Kap. Nr.1) und diese als fortdauerndes Sakrament anzubeten. Kirchen dürfen deshalb nicht einfach als „öffentliche“ Räume angesehen werden, die für Versammlungen jeder Art zur Verfügung stehen. Sie sind vielmehr heilige Orte, die aufgrund ihrer Weihe oder Segnung auf Dauer für den Gottesdienst „ausgesondert“ sind (...). In einer von Hektik und Lärm geplagten Gesellschaft sind die Kirchen vor allem in den großen Städten auch geeignete Orte dafür, dass die Menschen in Stille der Gebete den Frieden des Geistes oder das Licht des Geistes finden. Dies wird nur dann möglich sein, wenn die Kirchen das bleiben was sie sind. Wenn sie zu anderen, ihnen fremden Zwecken verwendet werden, dann sind sie in der Gefahr nicht mehr ein Zeichen für die Gegenwart Gottes unter den Menschen zu sein; damit wären sie weniger fähig ihren Beitrag zur Entfaltung des Glaubenslebens zu leisten, und das Volk Gottes würde in seiner Ehrfurchtshaltung Schaden leiden. So mahnt das Wort des Herrn:
„ Mein Haus soll ein Haus des Gebetes sein!“ (Lk 19,46).
• Bedeutung der Kirchenmusik
Die Kirchenmusik (Musica Sacra), sei sie vokal oder instrumental, verdient besondere positive Hervorhebung. Wir verstehen darunter „jene für den Gottesdienst geschaffene, der Heiligkeit und Güte der Formen eigen ist“. Die Kirche betrachtet sie als „einen Reichtum von unschätzbarem Wert, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen“; sie erkennt ihre eigene „dienende Aufgabe im Gottesdienst“, sie empfiehlt, dass der Schatz der Kirchenmusik mit größter Sorge gewahrt und gepflegt werde (...).
Dieser Wandel bei der Aufführung der Musikstücke ist ähnlich dem, der für andere Schöpfungen der Kunst im Bereich der Liturgiefeier vorgenommen wurde: so wurden die Altarräume mit Priestersitz, Ambo und Altar „versus populum“ neu gestaltet (...).
• Die Orgel
Die Verwendung der Orgel beschränkt sich heute in der Liturgie auf wenige Gelegenheiten (...). Die Orgel kann den Gesang der Gemeinde und auch der Schola unterstützen. Doch soll der Klang der Orgel nicht die Gebete und Gesänge des Priesters und auch nicht die vom Lektor oder Diakon vorgetragenen Lesungen überdecken. Das Schweigen der Orgel soll entsprechend der Überlieferung, in den Bußzeiten (Fastenzeit und Karwoche), im Advent und bei der Totenliturgie beibehalten werden. Lediglich das Begleiten der Gesänge ist dann erlaubt. Es ist sehr wichtig, dass in allen Kirchen, vor allem aber in den bedeutenderen, ausgebildete Musiker und Musikinstrumente von Qualität zur Verfügung stehen (...).
Rom, den 5. November 1987
Paul Augustin Card. Mayer
Präfekt
Virgilio Noè
Tit.- Erzbischof von Voncaria
Sekretär
Richtlinien für musikalische Darbietungen im Kirchenraum
außerhalb der Liturgie
Vom 15. Oktober 1984 (KA 1984 Nr. 213)
I. d. Fassung vom 20. Oktober 2004 (KA 2004 Nr. 244)
Unsere Kirchen sind Stätten der gottesdienstlichen Versammlung, der Gottesverehrung und daher heilige Orte. „Ihre vornehmste Form nimmt die liturgische Handlung an, wenn der Gottesdienst feierlich mit Gesang gehalten wird“ (Liturgiekonstitution Nr. 113). Musik im Gottesdienst verlangt die Einhaltung der liturgischen Bestimmungen. Geistliche Musik außerhalb der Liturgie (z. B. geistliche Konzerte) im Gotteshaus ist ebenfalls Verkündigung und Lob Gottes. Entsprechend sind die aufzuführenden Werke zu beurteilen. Diesem hohen Anspruch müssen Inhalt, künstlerische Qualität und äußere Form der Durchführung genügen. Der gottesdienstliche Raum hat seine eigene Gesetzmäßigkeit.
1.1. Es können dargeboten werden:
• Vokal- und Instrumentalmusik, die für die Liturgie komponiert wurde
• Chor- und Sologesänge, die nicht für den Gottesdienst geschaffen wurden, deren Texte jedoch unseren Glauben zum Ausdruck bringen und deren Musik geistlicher Erbauung dienen (z. B. geistliche Oratorien, Kantaten) sowie Instrumentalwerke mit entsprechendem Charakter.
1.2. Was allgemein als weltliche Musik bezeichnet wird, eignet sich nicht für den Kirchenraum.
1.3. Der Mangel an geeigneten Räumen für musikalische Darbietungen am Ort ist kein Grund, den Kirchenraum für jede Art musikalischer Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, auch dann nicht, wenn es sich um eine Veranstaltung von hohem künstlerischem Niveau handelt.
2.1. Die Darbietung der Musik im Gotteshaus ist vorrangig Aufgabe des
zuständigen Kirchenmusikers und des Kirchenchores der Pfarrgemeinde.
2.2. Andere Chöre, Instrumentalisten und Solisten sind jedoch keineswegs
ausgeschlossen, soweit sie sich bemühen, durch Programm und
Gesamtgestaltung der Bedeutung des Kirchenraumes und der versammelten
Gemeinde im Sinne der Verkündigung zu entsprechen
3.1. Chor, Orchester und andere Instrumentalgruppen sollen möglichst an dem für
den Chor allgemein üblichen Platz musizieren. Sollte eine Benutzung des Altar- und Chorraumes notwendig sein, muss dies in Ehrfurcht vor dem Altar und dem Allerheiligsten im Tabernakel geschehen. Hierbei geht es sowohl um die Aufstellung der Aufführenden als auch um die entsprechende Haltung. Die Würde des Altares als die Mitte der Kirche muss gewahrt bleiben. Entsprechendes gilt auch für die Proben im Kirchenraum.
4.1. Bei einem geistlichen Konzert empfiehlt sich sowohl ein Einführungswort als
auch eine Schriftlesung. Handelt es sich um eine ausgesprochen kirchenmusikalische Feierstunde, so kann durch Geläut dazu eingeladen werden und die geistliche Musik mit Lesungen, Gebeten und dem Segen verbunden werden. Die geistliche Aussage der Musik kann auch ohne gesprochene Texte zum Ausdruck kommen. Wird jedoch ausschließlich Instrumentalmusik dargeboten, liegt es besonders nahe geistliche Texte einzufügen.
4.2. Bei der Aufstellung des Programms sollte das Kirchenjahr berücksichtigt
werden. Die gesamte Gestaltung ist in jedem Falle rechtzeitig mit den für die
Kirchenmusik Verantwortlichen abzustimmen. Konzerte in der Kirche sollen
möglichst ohne Pause durchgeführt werden.
5.1. Für kirchenmusikalische Veranstaltungen soll grundsätzlich kein Eintritt
erhoben werden.
5.2. Sofern kirchenmusikalische Veranstaltungen mit höheren Kosten verbunden
sind, kann ein Kostenbeitrag erhoben werden. Es muss dabei jedoch
gewährleistet sein, dass der Kirchenraum nicht zu kommerziellen Zwecken in
Anspruch genommen wird. Die Höhe des Kostenbeitrags ist in jedem Fall mit
dem Pfarrer (rector ecclesiae) abzusprechen. Im Kirchenraum darf es keine
bevorzugten Plätze geben.
6.1. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts sind vom Veranstalter zu
beachten. Ebenso sind die von der Bauaufsicht vorgeschriebenen
Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Alle musikalischen Darbietungen in
einer Kirche bedürfen der Zustimmung des Pfarrers (rector ecclesiae) in
Absprache mit dem zuständigen Kirchenmusiker und gegebenenfalls nach
Anhörung des Pfarrgemeinderates. Ist in einer Gemeinde kein
Kirchenmusiker angestellt, kann sich der Pfarrer an den zuständigen
Dekanatskantor wenden. Im Zweifelsfall entscheidet der bischöfliche
Generalvikar.
Diese Richtlinien treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.
Trier, den 15, Oktober 1984
I. d. Fassung vom 20. Oktober 2004 (KA 2004 Nr. 244)
Gerhard Jakob
Bischöflicher Generalvikar
Luis Perathoner
• Mitglied im Redaktionsteam der „KiBT“
- AG Medien
• Leiter der Fachkonferenz Kirchenmusik im Dekanat
Kirchen
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