Die Darstellungen unsere Kunden Herrn Kutschke ist in nahezu allen Punkten unwahr.
So wird u.a. verschwiegen, dass Herr Kutschke sich zunächst nicht mit uns sondern mit einem Mitbewerber wegen des Umtausch in Verbindung gesetzt hat.
Erst am 17.5. erreichte uns der Umtauschwunsch und bereits am 18.5. um 8:32 h lag dem Kunden eine frankierte Paketmarke für die Rücksendung vor.
Die zu dem Vorwurf wir würden solche Fälle aussitzen !!!
Zunächst möchten wir jedoch einen Satz aus einer Mail unseres Kunden zitieren:
“Nachdem ich den Toronto erhalten habe und heute zusammengebaut hatte, stellte ich fest, dass ich
die Größe der Grillfläche des Torontos überschätzt habe.”
Aha – nach dem Zusammenbau wurde also festgestellt, dass man doch lieber den 50 % grösseren Thüros II haben möchte.
Soweit aber immer noch kein Problem.
Wir haben Herrn Kutschke dann mitgeteilt, dass ein Umtausch kein Problem sei wenn der Grill sich in unbenutzem und unbeschädigtem Zustand befindet.
Ausserdem wurde er wurde er telefonisch und per Mail darauf hingewiesen das er unbedingt auf ausreichende Verpackung achten muss (Zitat aus der unserer Mail) “Achten Sie bitte – wie bereits telefonisch besprochen – auf ausreichende Verpackung, damit die Rücksendung hier unbeschadet ankommt.”
Leider können wir diesem Kommentar keine Fotos beifügen – sonst könnte sich jeder selbst ein Bild davon machen, in welch desolaten Zustand der Grill hier ankam. Die festgestellten Schäden waren zum einen durch unzureichende Verpackung – zu anderen aber auch durch den Zusammenbau verursacht worden. So wurde z.B. der Lüftungsschieber mehrmals mit nicht komplett eingedrehter Schraube hoch und runter geschoben wodurch der gesamt Kaminzugschacht verkratzt wurde.
Der Gesetzgeber hat hier eindeutige Regelungen getroffen die auch so in unseren AGB und der Widerufs- und Rückgabebelehrung enthalten sind: (Zitat)
“Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.”
Der Gesamtschaden belief sich auf geschätzte 90 – 100 €. Wir haben uns mit dem Kunden aus Kulanzgründen dann darauf geeinigt, dass er davon lediglich 30,— € übernimmt. Das ist mehr als ein faires Angebot angesichts der erheblichen Beschädigungen.
Eigentümlich auch, dass Herr Kutschke sich zunächst äusserst freundlich für diese Kulanzregelung bedankt – dann aber rechtswidrig in einem öffentlichen Forum Unwahrheiten verbreitet.
Wir werden überlegen hier einen Link nachzureichen unter dem der gesamte Schriftverkehr samt Fotos einsehbar ist. Dann kann sich jeder selbst ein Bild über den Wahrheitsgehalt dieser Händlerbewertung machen.
Hans-R. Schmidt
Geschäftsführer
Thüringer Grillshop
Deutsch





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