Guten Tag,
schade, dass Sie hier anonym Kritik üben und uns somit nicht die Möglichkeit geben, ein direktes Gespräch mit Ihnen zu führen.
Inhaltlich trifft uns Ihre Kritik – und wir nehmen sie ernst, so wie wir Mangelfragen an Ihrem Neubau mit 15 Wohnungen auch während und nach der Fertigstellungszeit konsequent abgearbeitet haben. In der Tat gab es im Keller und in der Tiefgarage Feuchteeintritte. Diese sind – nach langwieriger Ursachenforschung – inzwischen nachhaltig abgestellt. Hierüber freuen wir uns. Auch weitere berechtigte Reklamationen wurden vollständig erledigt.
Es gab aber auch eine Vielzahl unbegründeter Reklamationen, die von der durch die Käufergemeinschaft hinzugezogenen Bausachverständigen nicht als Baumängel bewertet werden konnten; weniger als ein Viertel der Reklamationen wurden von der Sachverständigen als Mängel eingestuft.
Auf sachlich gerechtfertigte Mangelanzeigen der Hausverwaltung haben wir grundsätzlich schnell reagiert. Leider hat jedoch die für die Feuchteeintritte verantwortliche Rohbaufirma Manu Bau GmbH unsere Mangelrügen zunächst zurückgewiesen; sodann musste in mehreren Etappen nachgebessert werden. Als Bauträgerin hat die Projektgesellschaft Fründt/SEG den Neubau nicht mit eigenen Handwerkern errichtet, sondern eine Vielzahl von Handwerksfirmen mit den einzelnen Leistungen beauftragt. Leider sind wir insoweit bei Reklamationen darauf angewiesen, dass die Handwerksfirmen schnell und nachhaltig reagieren. Insbesondere die Rohbaufirma Manu Bau GmbH hat in der Tat zunächst Mängel zurückgewiesen und erst nach Hinzuziehung einer Sachverständigen abschließend nachgebessert. Und der Fassadenbauer Lübke hat Nachbesserungsaufforderungen verstreichen lassen, so dass wir dessen Mängel im Rahmen der Ersatzvornahme durch andere Firmen beseitigen lassen mussten. Dass jeweils angemessene Fristen zu setzen und bestimmte Regularien beim Nachweis und der Dokumentation von Mängeln zu beachten sind, die für eine schnelle Mangelbehebung bei streitigen Mängeln nicht förderlich sind, ist für Sie als Käufer uninteressant und vielleicht unverständlich; aus Bauträgersicht aber leider für ein manchmal langwieriges Abwickeln von Reklamationen verantwortlich, soweit die Handwerksfirmen nicht “freiwillig mitspielen”.
Sie bitten wir im Übrigen, beide Seiten zu betrachten: einige Erwerber der Neubauwohnungen haben erheblich zu einer Verhärtung der Fronten beigetragen, indem zu einem Zeitpunkt, als bei 15 Wohnungen insgesamt noch Restmängel im Wert von max. rd. 30.000,- € gegeben waren, Bürgschaften und Kaufpreisteile von weit über 300.000,- € zurückbehalten wurden. Obgleich seit Monaten alle Mängel beseitigt sind und eine Fertigstellungsbescheinigung einer von der Käuferschaft ausgewählten Bausachverständigen vorliegt, machen letzte Erwerber bis dato willkürlich Einbehalte geltend.
Wir wissen, dass sich viele unserer Käufer in der errichteten Wohnanlage sehr wohlfühlen. Und wir sind sicher, dass wir Wohnungen mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis in angemessener Qualität geliefert haben. Es würde uns sehr freuen, wenn auch Sie sich in Ihrer Wohnung nicht nur “einigermaßen wohlfühlen”, sondern gern nach Hause kommen. Wenn wir hierfür noch etwas tun können, stehen wir für ein persönliches Gespräch gern zur Verfügung.
Beste Grüße von
Oliver Fründt
Deutsch





Kommentieren 1 Kommentar zu diesem Beitrag
Sehr geehrte Familie Pautke,
Sie bringen Ihre Verärgerung zum Ausdruck über den Ablauf bei einem Neubau der GbR Fründt-SEG in Wohldorf-Ohlstedt. Das bedauern wir.
Da unser Erstkontakt rund 2 Jahre zurückliegt, wundern wir uns darüber, dass Sie sich erst heute äußern – und einiges stellen Sie abweichend vom tatsächlichen Ablauf dar.
Als wir den Neubau erstmalig anboten, war ein Neubau geplant mit 5 oder 6 Wohnungen, Teilkeller und Pkw-Stellplätzen in Carports auf dem rückwärtigen Grundstück. Der Errichtung einer Tiefgarage standen eine alte Eiche und ungünstige Grundwasserverhältnisse entgegen. In der Endetage planten wir ein großes Penthaus oder alternativ 2 kleine Wohnungen. Sie hatten Interesse an einer der beiden kleinen Wohnungen.
Die erteilte Baugenehmigung wurde durch Nachbarwidersprüche angegriffen, die durch das Bezirksamt zurückgewiesen wurden. Die Nachbarn zogen dann vor das Verwaltungsgericht. Nicht zwei Wochen, wie Sie schreiben, sondern knapp 2 Jahre, haben die rechtlichen Auseinandersetzungen gedauert.
Ergebnis des Rechtsstreits war, dass das Projekt erheblich umgeplant werden musste, um nicht noch eine weitere Rechtsinstanz streiten zu müssen. Anstatt der Stellplätze im Garten musste eine Tiefgarage errichtet werden, aus dem Teilkeller musste folglich ein Vollkeller werden. Zudem musste eine alte Eiche gerodet werden, für die auch noch eine deutlich fünfstellige Abfindung an die Stadt zu zahlen war. – Durch die Errichtung einer Tiefgarage (bei den Boden- und Wasserverhältnissen Mehrkosten rd. 250.000,- €) und durch rd. 15% Baukostensteigerungen bei den Hochbaugewerken zwischen erster Kalkulation des Projektes und der rd. 2 Jahre später beginnenden Realisierung mussten die Preise (leider) erheblich angezogen werden. Nicht zur Gewinnsteigerung beim Bauträger, sondern um der neuen Planungs- und Kostensituation Rechnung zu tragen. Der Deckungsbeitrag des Bauträgers ist bei dem ungünstigen Projektverlauf sogar gegenüber der Ursprungskalkulation gesunken.
Ob der neuen Preissituation wurden Sie “wankelmütig” und waren nicht mehr sicher, ob Sie kaufen wollten (Telefonat 4.10.2011). Hinzu kam, dass die zweite kleine Wohnung im Dachgeschoss sich keiner guten Resonanz erfreute, für das alternativ geplante Penthaus im Ganzen allerdings – trotz der Preissteigerung – ein Interessent sehr schnell zur Kaufvertragsreife kam. Insoweit kam es nicht zu einem Abschluss mit Ihnen; sie zogen schließlich Ihr Interesse zurück.
Der Baubeginn erfolgte erst Ende März 2012. Die Übergaben der Wohnungen laufen derzeit.
Dass Sie traurig sind, die ursprünglich von Ihnen gewünschte Wohnung nicht erworben zu haben, können wir nachvollziehen, da der Neubau wirklich schön geworden ist. Und selbst die aufgrund der Baukostensteigerungen erhöhten Preise sind moderat geblieben. Dies zeigt sich z. B. daran, dass mehrere Käufer aus der “ersten Angebotsphase” trotz der Preissteigerungen nach Beendigung des Rechtsstreits mit den Nachbarn gekauft haben. Der bei dem Projekt erzielte Durchschnittspreis beträgt übrigens 3.749,- € pro m² Wohnfläche. Vergleichen Sie selbst einmal mit anderen Neubauprojekten in den Walddörfern…
Wenn Sie sich vor Augen führen, dass wir als Bauträger keine Verantwortung für den Rechtsstreit mit den Nachbarn, die daraus resultierende Umplanung und die insoweit angefallenen Mehrkosten tragen, meinen wir, dass Ihre “Bewertung” ungerechtfertigt ist. Allein der Kommunikationsfluss zu Ihnen hätte besser sein können.
Wenn Sie – abweichend von Ihrer letzten Mail aus Oktober 2012 – den Wunsch haben, dass wir die Angelegenheit nochmals persönlich besprechen, stehen wir für ein Gespräch gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
GbR Fründt-SEG
Wohldorf-Ohlstedt
Oliver Fründt