Bewertung zu LayBack Bar & Lounge von PJebsen

LayBack Bar & Lounge, Lange Reihe 113, 20099 Hamburg

« Zeige die anderen 39 Beiträge zu LayBack Bar & Lounge sowie die Telefonnummer und Karte an.


03.09.2008 (aktualisiert am 21.01.2009)

1pxt

Nachdem ich mich kritisch über die hessische Dorfdisse Piwi’s Gleis 7 ausgelassen habe (weil man dort trotz des auch in Hessen geltenden Rauchverbots zugequalmt wird), muss ich fairerweise auch der ansonsten weiter ausgesprochen empfehlenswerten Layback Lounge einen Punkt von der bisherigen Höchstwertung abziehen.

Silvester wurde dort in der gesamten Bar geraucht, also auch außerhalb des Raucherraums. In dem war originellerweise die Luft noch am besten.

Erklärung eines der Betreiber: Die Silvester-Party sei eine geschlossene Veranstaltung, da könne man Rauchen erlauben. Diese Sichtweise ist laut der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, die in Hamburg auch für den Passivraucherschutz verantwortlich ist, falsch. In Gaststätten, die nicht unter die Ausnahmeregelung für Einraumkneipen fallen, ist Rauchen weiterhin generell verboten.

******

Ursprünglicher Beitrag vom 3. 9. 2008:

Seit geraumer Zeit erscheint die Layback Lounge immer wieder als Top-Empfehlung, wenn ich bei Qype die Abteilung „Bars in Hamburg“ aufrufe. Diese „Top Empfehlung“ (die Qype zu meinem Leidwesen ohne Bindestrich schreibt) ist eine „Premium Anzeige“ (von Qype ebenfalls in falsch angewandter Anglophilie inkorrekt gekoppelt).

Einerseits freue ich mich darüber, dass die Layback Lounge Qype als Werbeträger nutzt (die Qyper, die im Bereich „Bars in Hamburg“ landen, dürften eine vortreffliche Zielgruppe sein). Andererseits denke ich als häufiger (und äußerst zufriedener) LBL-Gast, dass diese tolle Bar eigentlich keine Werbung nötig haben sollte. Es wäre schön, wenn die Mund-zu-Mund-Propaganda ausreichen würde.

Auf das sympathische Team hinter der Bar trifft sinngemäß das zu, was für mich Restaurants wie das Golden (Wartenau 4) zu meinen Lieblings-„Plätzen“ macht: Du nennst dem Gastgeber (Herrn Wong im Golden, den Barkeepern in der LBL) eine Referenz (Lieblings-Gericht bzw. –Cocktail) und lässt sie einfach machen.

In der Layback Lounge durfte ich auf diese Art und Weise schon einige schöne Varianten eines meiner „Referenz“-Cocktails genießen (Mai Tai); und ich hatte mit einem der LBL-Mixmeister auch ein paar nette Diskussionen darüber, welche Version des Edel-Tequilas Herradura am süffigsten ist (verbunden mit einer interessanten Tequila-Probe).

Wenn ihr in der Gegend seid, schaut einfach mal rein – beim ersten Mal vielleicht während der Happy Hour zwischen 19 und 21 Uhr, denn in dieser Zeit ist das Preis-Leistungs-Verhältnis besonders gut.

Stichworte , , , , , , , , , , , ,

Lesenswert

4 Leser fanden dies lesenswert

Kommentare (4) | Bedenklicher Inhalt? | Kompliment

Kommentare:

  • 21.01.2009, 13:59

    ja, ich habe leider auch schon mehrfach die Begründung gehört, dass Rauchen erlaubt wurde, weil es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelte…. ich finde es auch ein ganz mieses und schlechtes Argument… den Qualm der rücksichtslosen und diese Situation ausnutzenden Raucher wird davon nicht besser!

    Link_to_post_icn

  • 21.01.2009, 14:04

    Aus den “Fragen und Antworten” zum Thema auf Hamburg.de:

    >> 9. Gilt das Rauchverbot in Gaststätten auch für geschlossene Gesellschaften?

    Ja. Das Rauchverbot in Gaststätten gilt unabhängig von der Art der Benutzung. Die Gaststätte bietet ihre Räume und ihren Catering-Service in ihrer Funktion als Gaststätte an und ist damit nicht dem privaten Wohn- oder Nutzungsbereich zuzuordnen. <<

    Link_to_post_icn

  • 18.03.2009, 16:02

    jammer jammer

    Link_to_post_icn

  • 18.03.2009, 16:09

    @Björn: Jammert da ein Raucher? ;-)

    Link_to_post_icn


Neuen Kommentar schreiben